Fiktiver Fall: Kind, deutsche Staatsangehörige, 19 Jahre, Eltern leben in London, keine abgeschlossene Berufsausbildung. Könnte Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind in Deutschland aufhält?
Zahlen die Eltern in Deutschland Einkommenssteuern oder müssten sie dies tun? Dann haben sie eine Chance, Kindergeld aus D. zu bekommen:
EStG § 62 Anspruchsberechtigte
„(1) Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
1.
im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2.
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a)
nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b)
nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.“
Erst, wenn die Eltern überhaupt Anspruch auf Kindergeld haben, kann das Kind dieses Geld auf sich abzweigen lassen von der Kindergeldkasse für den Fall, dass die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Was das Land, in dem die Eltern derzeit ansässig sind, so leistet für deren Kinder, wäre eine andere Frage.
Gruß aus Berlin, Gerd