Hallo,
lebt das Kind auch bei dir? Und es dein Kind?
Dann ist es natürlich so, dass auch dem Elternteil das Kindergeld zusteht, bei dem das Kind lebt und gemeldet ist. Sofern das Kind am 1. eines Monats angemeldet wurde, steht es dann ab diesem Monat zu. Ab dem 2. eines Monats, dann erst ab dem Folgemonat.
Also schnelltens Antrag stellen. Das Kindergeld wird dann von der bisher berechtigten Kindesmutter zurückgefordert. Wenn dieses Verfahren rechtskräftig ist, dann wird es an den neuen vorrangig Berechtigten, also an dich, nachgezahlt.
Es sei denn, man hat sich so geeinigt und das Geld weitergeleitet. Dafür gibt es aber Erklärungen, die man ausfüllen und vorallem unterschreiben muss.
Gruß
juliatimlea