Kindergeld, wer bekommt was?

Hallo,

falls die Antwort schon im Thread ist, bitte mir das nachsehen. Ich hatte jetzt keine Zeit, das nachzulesen.

Es ist ganz einfach: die Mutter bekommt vom Staat das Kindergeld ausbezahlt.
Der getrenntlebende Vater zahlt Unterhalt. Dieser wird nach der Düsseldorfer Tabelle (seinem Einkommen, Alter der Kinder und Anzahl der Unterhaltsempfänger) ausgerechnet.

Davon darf er dann das halbe Kindergeld abziehen. Das würde ihm zur Auszahlung zustehen, wenn er Unterhalt bezahlt. Man vereinfacht aber den Verwaltungsaufwand und die Mutter bekommt das ganze und er zahlt deswegen wenigr Unterhalt pro Kind.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

stimmt nicht mehr:

Leben die Eltern
getrennt, wird dem unterhaltspflichtigen Elternteil in der
Regel das Kindergeld zur Hälfte auf seine
Unterhaltsleistung angerechnet, wenn er
mindestens Unterhalt nach der Einkommensgruppe 6 der
Düsseldorfer Tabelle leistet…"

Das galt bis zum 31.12.2007. Seit dem 01.01.2008 gibt es eine Unterhaltsrechtsreform.
Der neue § 1612b BGB sagt eindeutig folgendes:

_ § 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld
(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden:

  1. zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2);
  2. in allen anderen Fällen in voller Höhe.
    In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes.

(2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes erhöht, ist es im Umfang der Erhöhung nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen._

Dass es erst ab einer bestimmten Unterhaltshöhe zur Hälfte abgezogen werden darf, ist der Schnee von (inzwischen schon) vorgestern und der sollte in einem Expertenforum nicht mehr reanimiert werden.

Gruß
Ingrid

Hallo Ihr,

ist total falsch (das Wort Unsinn verkneife ich mir). Das Kindergeld wird seit dem 01.01.2008 nach § 1612b BGB grundsätzlich zur Hälfte auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet. Der alte Hut, dass nur ab 135 % die Hälfte abgezogen werden darf, ist jetzt beinahe schon ein dreiviertel Jahr abgeschafft.

Es gibt auch deswegen nicht pauschal eine Verringerung des Unterhaltes. Die Unterhaltszahlbeträge wurde nämlich dafür manchmal (nicht immer) angehoben. Also von öfters mehr Unterhalt wird der halbe Kindergeldbetrag abgerechnet.

Die Düsseldorfer Tabellehttp://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab… ist nicht nur eine Tabelle. Sie hat einen ganzen Rattenschwanz von Anmerkungen (Erklärungen, Vorschriften usw.). Diese zu lesen, bringt manche klare und richtige Erleuchtung.
Dann haben die Oberlandesgerichte, in dem das Kind lebt, diese Anmerkungen weiter durch „Unterhaltsleitlinien“ oder „unterhaltsrechtliche Leitlinien“ (oder ähnlichen Bezeichnungen) modifiziert.
Also kann OLG in X z. B. eine ganz andere Regelung für die Fahrtkosten haben als das OLG in Y. Um nur einen der möglichen Unterschiede zu benennen.
Hier wieder der Tipp: bei den Gerichten selber nachlesen.

Gruß
Ingrid

Hallo Simsy,

Ach! Das heißt doch auf deutsch, dass der Vater um diese Summe
(Hälfte des Kindergeldes) weniger Unterhalt zahlen muss, oder?

jau.

Aha!
Also kriegt er rein rechnerisch immer noch die Hälfte des
Kindergeldes - aber nur, wenn er den vollen Unterhalt zahlt.

wenn er mehr als 135% des Regelbetrages zahlt.

Nur die ganze Überweiserei wurde vereinfacht! Und wenn er
keinen Unterhalt zahlt

ein armes Schwein ist,

dann hat er automatisch vom Kindergeld
nichts.

Ach so, dann scheint diese Neuerung ja doch eine Verbesserung
gewesen zu sein.

Nicht wirklich.

Viele Grüße

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Danke für die Korrektur :smile:
Hallo Ingrid,
danke, das Du das richtiggestellt hast.
Leider hielt ich meine „Internetquellen“ für aktuell…
Gruß von
Finjen
*besser hinguckt zukünftig*

Guten Morgen,

Dass es erst ab einer bestimmten Unterhaltshöhe zur Hälfte
abgezogen werden darf, ist der Schnee von (inzwischen schon)
vorgestern und der sollte in einem Expertenforum nicht mehr
reanimiert werden.

Irgendwie kapier ich’s immer noch nicht, sorry. (Vermutlich aus aktuem Schlafmangel:frowning:

Auch wenn ich mich nun als Volldepp oute, darf nun die Hälfte des Kindergeldes aus welchen Gründen auch immer noch abgezogen werden oder nicht?

(Wäre dankbar um die Beantwortung der Frage, da es hier hinten und vorne fehlt und ich jeden Cent gebrauchen könnte)

Liebe Grüße,
Christiane

Hallo,

seit dem 1. Januar 2008 darf das halbe Kindergeld vom errechneten Barunterhalt abgezogen werden, so lange das Kind minderjährig ist. Dies auch, wenn nicht der volle Unterhalt bezahlt werden kann. Aber erst in der Düsseldorfer Tabelle nachgucken, u. U. hat sich der zu zahlende Unterhalt erhöht. Link dazu habe ich gepostet.

Soll ich Dich noch ein wenig verwirren? Nun, wenn das Kind volljährig ist wird erst das ganze Kindergeld abgezogen und danach die Barunterhaltsquote der Eltern errechnet.

Stimmt so! Zum 1. Januar wurde ein neues Unterhaltsgesetz verabschiedet und seither gibt es einige Änderungen.

Gruß
Ingrid

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Sorry
Ich war wohl noch auf dem Stand von vor Jahresbeginn; bislang hat mir das JA immer kundgetan, wenn irgendwelche Änderungen anstanden, aber das hat wohl der - ansonsten wirklich liebe - Sachbearbeiter verpennt.

Macht aber nix - der Vater meiner Tochter hat dieses Jahr eh noch nicht den Drang verspürt, Unterhalt zu zahlen… ;o)

Liebe Grüße

=^…^=

Hallo,

seit dem 1. Januar 2008 darf das halbe Kindergeld vom
errechneten Barunterhalt abgezogen werden, so lange das Kind
minderjährig ist. Dies auch, wenn nicht der volle Unterhalt
bezahlt werden kann. Aber erst in der Düsseldorfer Tabelle
nachgucken, u. U. hat sich der zu zahlende Unterhalt erhöht.
Link dazu habe ich gepostet.

Danke, Ingrid! :wink:

Weißt Du auch noch wie’s vorher war?

Ich frag deswegen weil hier seit 2006 bereits die Hälfte des Kindergeldes abgezogen wird. Also hier nicht sondern beim Vater.

Ist schon recht merkwürdig das ganze. Mir wurde das 2006 nämlich so erklärt, daß erst ab einer bestimmten Grenze diese Hälfte abgezogen werden darf. Sprich verdient der Vater einigermaßen reduziert sich der Unterhaltsbetrag eben um diese besagte Hälfte. Vorher nicht. Folglich ist es so, daß wenn der Vater weniger verdienen würde er mehr zahlen würde als eben mit mehr Gehalt. Oh Gott, das klingt jetzt auch verwirrend. Na, wer betroffen ist, wird wohl verstehen was ich meine. :wink:

Faktisch ist’s dann so, da ein relativ gut verdienender Mensch dann genauso viel zahlt wie jemand der gerade mal den Mindestsatz zahlen muß, weil er keinen Job hat oder was auch immer.

Liebe Grüße,
Christiane

Weißt Du auch noch wie’s vorher war?

Ich frag deswegen weil hier seit 2006 bereits die Hälfte des
Kindergeldes abgezogen wird. Also hier nicht sondern beim
Vater.

Ist schon recht merkwürdig das ganze. Mir wurde das 2006
nämlich so erklärt, daß erst ab einer bestimmten Grenze diese
Hälfte abgezogen werden darf. Sprich verdient der Vater
einigermaßen reduziert sich der Unterhaltsbetrag eben um diese
besagte Hälfte. Vorher nicht. Folglich ist es so, daß wenn der
Vater weniger verdienen würde er mehr zahlen würde als eben
mit mehr Gehalt. Oh Gott, das klingt jetzt auch verwirrend.
Na, wer betroffen ist, wird wohl verstehen was ich meine. :wink:

Faktisch ist’s dann so, da ein relativ gut verdienender Mensch
dann genauso viel zahlt wie jemand der gerade mal den
Mindestsatz zahlen muß, weil er keinen Job hat oder was auch
immer.

Liebe Grüße,
Christiane

Hallo Christiane,

liegt wohl heute an meinem Schnupfen, dass es mir nicht gelingt, was vernünftig zu erklären.
Vorher war es so gewesen, dass Kindesunterhalt, der aus unteren Einkünften errechnet wurde, nur etwas bis kein Kindergeld abgezogen wurde.
Dem Kind musste, auch nach dem Kindergeld ein bestimmter Betrag verbleiben. Ich glaube war etwa 196 Euro - lege mich jetzt aber nicht auf den Euro genau fest (für Kind bis 5 J.).

Sollte er laut DüTa 202 Euro bezahlen, konnte er dann 6 Euro Kindergeld angerechnet bekommen. Konnte er 245 Euro bezahlen, wurden ihm 49 Euro angerechnet.

Erst wenn er die Einkommensstufe 6 oder höher erreicht hatte, wurde das halbe Kindergeld abgezogen.

Jetzt darf man, wie viel früher schon mal (Gerichte hatten danach hier das Gesetz nach und nach schleichend ausgehölt) wieder generell das halbe Kindergeld abziehen. Jetzt ist es eindeutig im Gesetz formuliert und die Gerichte können nur noch schwerlich daran drehen.

Bis zum Januar war es so, dass ein wenig verdienender Mann genauso viel bezahlt und viel weniger vom Kindergeld hat (das ja BEIDEN Eltern zusteht) als einer mit etwas mehr Einkommen.

Ein „Großverdiener“ hat schon immer mehr bezahlt als ein Geringverdiener und das ist auch jetzt noch so. Heißt ja DüTabelle und hat also mehrere Stufen.

Gruß
Ingrid

Hallo

Ist da irgendwo eine (recherchiert/gewusste) Expertenantwort
versteckt und ich finde sie nur nicht?

Dann recherchier mal selber, anstatt nach Fehlern bei deinen
Mitmenschen zu suchen, dann wirst du die Expertenantwort schon
finden.

Jo… hau rein! Das ist ja hier kein Expertenforum oder so…

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Hallo Herzblume,

ich hab persönlich kein Problem, dass das Kindergeld komplett bei der Mutter meiner Töchter landet.
Aber:

Warum sollte dem Vater Kindergeld zustehen, wenn die Kinder
nicht bei ihm leben? Der Kindesunterhalt wird doch nach
Einkommen berechnet, siehe Finjens Antwort dazu. Das hat doch
nichts mit über den Tisch ziehen zu tun. Es gibt klare
Tabellen und klare Regelungen.

das greift vielleicht ein wenig kurz. Auch wenn die Kinder nicht beim Vater leben, so verbringen sie doch Zeit mit ihm und das kostet zusätzliches Geld. Bei mir z.B. an monatlichen Fixkosten knapp 400,-, da meine Töchter am anderen Ende der Republik leben: Zimmer zur Untermiete plus An- und Abreise alle 2 Wochen. Diese Kosten sind komplett mein Privatvergnügen und zählen bei keiner Berechnung des Unterhalts eine Rolle, sind von keiner Tabeller erfasst, von keiner Regelung berücksichtigt. Wie ein Vater, der es in ähnlicher Situation weniger üppig hat als ich, seine Kinder regelmäßig sehen können sollte, frage ich mich manchmal schon.

Gezerre ums Geld kann ich vor genau diesem Hintergrund schon verstehen. (In den meisten Fällen allerdings nicht.)

Bei einem Freund von mir ist es so, dass die Kinder 2 Tage die Woche und jedes zweite Wochenende bei ihm sind. Entspricht einer Zeitverteilung 57% bei Mutter, 43% bei Vater. Der Lebensmittelpunkt ist daher bei der Mutter, 100% Unterhaltsanspruch, den sie auch ausnutzt. Klare Regelung, eindeutige Tabelle, ja, aber fair finde ich das nicht, du?
Mit anderen Worten: Das Unterhaltsrecht ist m.E. so starr, dass ein über-den-Tisch ziehen auch bei lediglich Ausnutzung der Gesetzeslage passieren kann.

LG
Burkh

Hallo,

wer hat die Entfernung und warum verursacht? Wenn die Mutter mit den Kindern weit weg zu ihrem neuen Freund gezogen ist und dem Vater nur der Selbstbehalt bleibt, kann es sein, dass er für den Umgang noch extra Mittel bekommt. Also, dass z. B. sein Arbeitseinkommen noch um den Faktor Umgang vermindert und dann erst der Kindesunterhalt berechnet wird.

Kann sein, muss nicht sein. Hier kommt es stark auf den Einzelfall an. Dazu benötigt man einen guten Anwalt.

Ist sie dorthin gezogen, weil sie dort einen Job gefunden hat, kann das aber schon wieder anders aussehen. Auch wenn der Vater mit dem Wegzug der Kinder einverstanden gewesen ist.

Noch ein Tipp: es gibt die Möglichkeit billig bis kostenlos beim Umgang zu übernachten, wenn es zufällig am Wohnort des Kindes eine Meldung gibt. Schau mal: http://www.betten-fuer-eltern.de/

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo

Richtlinien

* Sei freundlich und auf keinen Fall beleidigend!

Freundlich war meine Antwort zwar nicht, aber auch nicht beleidigend. Oder inwiefern sollte ich meine Vorrednerin beleidigt haben?

weshalb bist du denn so aggressiv und unfreundlich?

Weil mich das nervt, wenn einer sich so viel Mühe macht und lauter einzelne Worte aus einem Beitrag raussucht, nur um einen irgendwie lächerlich zu machen. Es nervt mich auch, wenn einer hier den Anspruch an die anderen hat, dass man sich auf deren Auskünfte blind verlassen können muss. Wenn da jemand aus Interesse oder aus Langeweile mitliest, dann könnte der doch theoretisch auch selber was zur Klärung der Frage beitragen.

Viele Grüße
Simsy

Wenn da jemand
aus Interesse oder aus Langeweile mitliest, dann könnte der
doch theoretisch auch selber was zur Klärung der Frage
beitragen.

Das verstehe ich nicht. Da besteht überhaupt kein Zusammenhang. Wenn ich aus Interesse oder Langeweile mitlese, dann qualifiziert mich das noch lange nicht, etwas beizutragen. Und wenn ich mich nicht auskenne, halte ich einfach mal die Klappe.

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Hallo

Wenn da jemand
aus Interesse oder aus Langeweile mitliest, dann könnte der
doch theoretisch auch selber was zur Klärung der Frage
beitragen.

Das verstehe ich nicht. Da besteht überhaupt kein
Zusammenhang. Wenn ich aus Interesse oder Langeweile mitlese,
dann qualifiziert mich das noch lange nicht, etwas
beizutragen.

Es wurde aber nach Dingen gefragt, die jeder, der lesen kann, mit etwas Mühe und Google selber rauskriegen kann. (Und dann natürlich sein Wissen auch hier weitergeben.)

Diese Mühe hatte ich mir nicht gemacht, sondern es so geschrieben, wie es meiner Meinung nach ist. Ich finde das ok, da sowas meist der Aufhänger ist, dass sich auch mehrere Leute äußern, so dass die Wahrheit meistens rauskommt. Ich fand den Thread sehr informativ.

Ok, vielleicht habe ich aber den Tonfall von Sabine missverstanden bzw. den falschen Tonfall reininterpretiert, das kann schon sein.

Und wenn ich mich nicht auskenne, halte ich einfach mal die Klappe.

Ja gut, aber die allermeisten Leute, die sich in diesen Themen richtig auskennen, beraten den ganzen Tag Leute in der Sache, und wollen das doch nicht in ihrer Freizeit noch machen. Und die paar, die das doch tun, sind ja nicht immer online.

Viele Grüße