Kindergeld, wer bekommt was?

Moin.

Ich habe mich vor 4 Wochen von der Mutter meiner Kinder getrennt.
Jetzt habe ich das Gefühl, das mich meine Ex über´n Tisch ziehn will.
Wir haben zwei Jungs, im alter von 2 und fast 4 Jahren. Sie hat das Sorgerecht. Wir waren nicht Verheiratet. Wer bekommt denn jetzt das Kindergeld? Unterhalt zahle ich. Das ist klar.
Ich habe von einer bekannten gehört, das mir die hälfte vom Kindergeld zusteht. So ganz glauben kann ich das aber nicht. kann mir jemand helfen???

Hallo

Jetzt habe ich das Gefühl, das mich meine Ex über´n Tisch
ziehn will. …
Wer bekommt denn jetzt das Kindergeld? Unterhalt zahle ich. Das ist klar. Ich habe von einer bekannten gehört, das mir die hälfte vom Kindergeld zusteht. So ganz glauben kann ich das aber nicht. kann mir jemand helfen???

Wenn mich nicht alles täuscht, bekommt seit einigen Jahren immer diejenige Person das gesamte Kindergeld, bei der die Kinder wohnen.

Zweck dieser Maßnahme ist natürlich, dem Staat Geld einzusparen. Das kommt weder den Kindern noch den alleinerziehenden Müttern zugute, die ja sehr oft erwerbslos und vom Sozialstaat abhängig sind. Dieses Kindergeld wird dann mit dem ALG II verrechnet, denn es kann auch der Mutter als Einkommen angerechnet werden. - Wenn der erwerbstätige Vater die Hälfte davon bekommen würde, könnte man logischerweise nur die Hälfte davon mit dem ALG II verechnen.

Dass sich daraufhin eher die Eltern untereinander in die Wolle kriegen, anstatt gemeinsam eine bessere Anerkennung ihrer Leistung als Eltern und einer besseren Familienförderung auch getrennter Familien einzufordern, ist wahrscheinlich gewollt.

Die Eltern hätten - beide zusammen - natürlich mehr Geld, wenn der Vater das Kindergeld (oder wenigstens die Hälfte, wie es früher war) kriegen würde. Die Mutter + die Kinder hätten genausoviel wie jetzt und der Vater hätte mehr. - Und vielleicht hätte er dann auch eher mal Lust, den Kindern mehr zukommen zu lassen als er unbedingt muss. Und vielleicht könnte er es sich dann auch leisten, eine Wohnung anzumieten, in der ihn die Kinder auch mal über Nacht besuchen können.

Die frühere Regelung war für die Familien meiner Meinung nach also in dieser wohl häufigsten Konstellation bei getrennten Eltern wesentlich günstiger, wurde aber als besonders frauenfreundlich verkauft.

Viele Grüße
Simsy

Obhutsprinzip
Hallo,
in „Allgemeine Rechtsfragen“ wäre deine Frage ( ohne persönlichen Bezug) besser aufgehoben gewesen.
Ich versuchs trotzdem :wink: ( IANAL)
kurz zusammenzufassen, bevor Du selber ausführlich unter:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Kindergeld+getre…
http://www.steuerempfehlung.de/pdf/Kindergeld.pdf
nachliest:
„…Das Kindergeld sichert das Existenzminimum des Kindes einschließlich seines Betreuungsbedarfs. Das Kindergeld steht i.d.R. demjenigen Elternteil zu, in dessen Haushalt sich das Kind vorwiegend aufhält ( Obhutsprinzip). Leben die Eltern getrennt wird dem unterhaltspflichtigen Elternteil in der Regel das Kindergeld zur Hälfte auf seine Unterhaltsleistung angerechnet, wenn er mindestens Unterhalt nach der Einkommensgruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle leistet…“
Gruß
Finjen

Hallo Simsy,

dein Statement hört sich fast so an, als wären alle alleinerziehenden Mütter AlgII-Empfänger und der böse Staat zieht das Kindergeld gleich wieder ab.

Warum sollte dem Vater Kindergeld zustehen, wenn die Kinder nicht bei ihm leben? Der Kindesunterhalt wird doch nach Einkommen berechnet, siehe Finjens Antwort dazu. Das hat doch nichts mit über den Tisch ziehen zu tun. Es gibt klare Tabellen und klare Regelungen.

LG Herzblume

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OT
Moin!
Entschuldige, aber:

Wenn mich nicht alles täuscht,
die ja sehr oft
könnte
wahrscheinlich
kriegen würde.
hätten
hätte
Und vielleicht
Und vielleicht
könnte
Die frühere Regelung
meiner Meinung nach
wohl häufigsten

Ist da irgendwo eine (recherchiert/gewusste) Expertenantwort versteckt und ich finde sie nur nicht?

Mit Grüßen
Simone

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Hallo

dein Statement hört sich fast so an, als wären alle alleinerziehenden Mütter AlgII-Empfänger …

Nicht alle, aber relativ viele.

und der böse Staat zieht das Kindergeld gleich wieder ab.

Ursprünglich war es zur Förderung von Familien gedacht, und nicht zum reinen Lebensunterhalt. Bei vielen Institutionen wie z. B. Wohngeldstelle oder Krankenkasse gilt es ja auch (noch) nicht als Einkommen.

Warum sollte dem Vater Kindergeld zustehen, wenn die Kinder nicht bei ihm leben?

Vielleicht, weil er Unterhalt zahlt? Oder vielleicht, damit er mit seinen Kindern mal was unternimmt? Ihnen einen Urlaub, ein Musikinstrument, einen Lehrgang oder irgendwas bezahlt?

Der Kindesunterhalt wird doch nach Einkommen berechnet, siehe Finjens Antwort dazu. Das hat doch nichts mit über den Tisch ziehen zu tun.

Von über den Tisch ziehen habe ich nichts geschrieben, höchstens was zitiert.

Finjen schreibt aber, der Vater habe Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes, wenn er Unterhalt zahlt. Da habe ich was anderes behauptet. Jetzt interessiert mich mal, wer recht hat.

Es gibt klare Tabellen und klare Regelungen.

Ja und?

Viele Grüße
Simsy

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Hallo Finjen

Leben die Eltern
getrennt wird dem unterhaltspflichtigen Elternteil in der
Regel das Kindergeld zur Hälfte auf seine Unterhaltsleistung
angerechnet, wenn er mindestens Unterhalt nach der
Einkommensgruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle leistet…"

Genau diesen Satz habe ich auch irgendwo im Netz gefunden, er ist aber meiner Meinung nach seit 2005 veraltet.

Auch in deinem Link hier steht etwas anderes:

http://www.steuerempfehlung.de/pdf/Kindergeld.pdf

Kindergeld wird meines Wissens nur noch an eine Person auszahlt, und nicht mehr aufgeteilt.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Ist da irgendwo eine (recherchiert/gewusste) Expertenantwort
versteckt und ich finde sie nur nicht?

Dann recherchier mal selber, anstatt nach Fehlern bei deinen Mitmenschen zu suchen, dann wirst du die Expertenantwort schon finden.

Was erwartest du denn hier? Eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Fachanwalt?

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Finjen schreibt aber, der Vater habe Anspruch auf die Hälfte
des Kindergeldes, wenn er Unterhalt zahlt. Da habe ich was
anderes behauptet. Jetzt interessiert mich mal, wer recht hat.

beides stimmt.

Grundsätzlich wird das Kindergeld zur Hälfte auf die Unterhaltszahlung angerechnet, außer der Unterhalt liegt unter 135% des Regelbetrages - dann muss der volle Unterhalt geleistet werden: http://www.123recht.net/article.asp?a=8296&p=6

Dessen ungeachtet wird im Falle von Unterhaltsvorschussleistungen immer die Hälfte des Kindergeldes angerechnet.

Beste Grüße

=^…^=

Missverständnis?
Hallo Simsy,
nur kurze Klärung, nehme an, Du hast in der Aufregung da etwas missverstanden.
Herzblume schrieb:

Der Kindesunterhalt wird doch nach Einkommen berechnet, siehe Finjens Antwort dazu.

Worauf Du geantwortet hast:

Finjen schreibt aber, der Vater habe Anspruch auf die Hälfte
des Kindergeldes
, wenn er Unterhalt zahlt.

…nein, sorry, aber das schrieb Finjen nicht :wink:
Ich schrieb:
„…Das Kindergeld sichert das Existenzminimum des Kindes einschließlich seines Betreuungsbedarfs. Das Kindergeld steht i.d.R. demjenigen Elternteil zu, in dessen Haushalt sich das Kind vorwiegend aufhält ( Obhutsprinzip). Leben die Eltern getrennt, wird dem unterhaltspflichtigen Elternteil in der Regel das Kindergeld zur Hälfte auf seine Unterhaltsleistung angerechnet, wenn er mindestens Unterhalt nach der Einkommensgruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle leistet…“

Wie gesagt, bin selber keine Expertin, habe auch nur von den verlinkten Seiten zusammengefasst :wink:
aber dass etwas „angerechnet wird“, ist etwas anderes,
als „auf etwas Anspruch zu haben“…
Grüße von Finjen
*gehtjetztarbeitenundhatheutemalgarkeineLustdarauf*

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Moin

Dann recherchier mal selber,

Das ist mal ein adäquater Tip. Danke. Google heisst das Ding, oder?

anstatt nach Fehlern bei deinen
Mitmenschen zu suchen, dann wirst du die Expertenantwort schon
finden.

Oh, entschuldige. Mich hatte die Beantwortung der Ursprungsfrage nur so rein grundsätzlich interessiert und ich konnte den Informationsgehalt deiner Aussage nicht einschätzen. Entschuldige bitte, wenn ich dir zu Nahe getreten bin.

Was erwartest du denn hier? Eine kostenlose Rechtsberatung
durch einen Fachanwalt?

*g* Jetzt wird´s echt lustig.

Lass man gut sein, schönen Tach noch
Simone

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Mahlzeit
Mahlzeit,

dein Statement hört sich fast so an, als wären alle alleinerziehenden Mütter AlgII-Empfänger …

Nicht alle, aber relativ viele.

Da kommt mir aber grad mal mein Mittagessen hoch. Soso.

Vielleicht, weil er Unterhalt zahlt? Oder vielleicht, damit er
mit seinen Kindern mal was unternimmt? Ihnen einen Urlaub, ein
Musikinstrument, einen Lehrgang oder irgendwas bezahlt?

und das wäre ja noch schöner! Papi soll Kindergeld bekommen, damit er seine Pflichten erfüllen kann. Und Mami?

Wenn das Kind z.B. bei den Großeltern lebt, erhalten die auch das Kindergeld. So kenn ich das und nicht, wenn jemand sich das Taschengeld aufbessern möchte… sorry.

Gruß
Demenzia

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Hi,

Kindergeld wird meines Wissens nur noch an eine Person
auszahlt, und nicht mehr aufgeteilt.

da stand ja auch „auf den Unterhalt angerechnet“. Die Mutter bekommt das Kindergeld, der Vater zahlt dafür anteilig weniger Unterhalt.

Gruß
Cess

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Erleuchtung
Hallo

Dessen ungeachtet wird im Falle von
Unterhaltsvorschussleistungen immer die Hälfte des
Kindergeldes angerechnet.

Ach! Das heißt doch auf deutsch, dass der Vater um diese Summe (Hälfte des Kindergeldes) weniger Unterhalt zahlen muss, oder?

Aha!
Also kriegt er rein rechnerisch immer noch die Hälfte des Kindergeldes - aber nur, wenn er den vollen Unterhalt zahlt. Nur die ganze Überweiserei wurde vereinfacht! Und wenn er keinen Unterhalt zahlt, dann hat er automatisch vom Kindergeld nichts.

Ach so, dann scheint diese Neuerung ja doch eine Verbesserung gewesen zu sein.

Viele Grüße
Simsy

Danke für die Aufklärung.

Danke, hab’s kapiert!

nur kurze Klärung, nehme an, Du hast in der Aufregung da etwas
missverstanden.

Stimmt offensichtlich.

Leben die Eltern
getrennt, wird dem unterhaltspflichtigen Elternteil in der
Regel das Kindergeld zur Hälfte auf seine
Unterhaltsleistung angerechnet, wenn er
mindestens Unterhalt nach der Einkommensgruppe 6 der
Düsseldorfer Tabelle leistet…"

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy,

Ach! Das heißt doch auf deutsch, dass der Vater um diese Summe
(Hälfte des Kindergeldes) weniger Unterhalt zahlen muss, oder?

jau.

Aha!
Also kriegt er rein rechnerisch immer noch die Hälfte des
Kindergeldes - aber nur, wenn er den vollen Unterhalt zahlt.

wenn er mehr als 135% des Regelbetrages zahlt.

Nur die ganze Überweiserei wurde vereinfacht! Und wenn er
keinen Unterhalt zahlt

ein armes Schwein ist,

dann hat er automatisch vom Kindergeld
nichts.

Ach so, dann scheint diese Neuerung ja doch eine Verbesserung
gewesen zu sein.

Nicht wirklich.

Viele Grüße

=^…^=

Hallo Katze!

Ach so, dann scheint diese Neuerung ja doch eine Verbesserung
gewesen zu sein.

Nicht wirklich.

Doch nicht? :frowning:

Ich hatte schon gehofft, mich mal bezüglich der Verteilung von unten nach oben vertan zu haben … und dass mal einfach was Vernünftiges beschlossen wurde … :frowning:

Viele Grüße

Grüße zurück

=^…^=

:smile:

Hallo,

da Ingrid bisher noch keine Antwort geschrieben hat, hier die Lösung:

Das Kindergeld bekommt der Elternteil, bei dem die Kinder leben.

Der familienferne Elternteil ist seit 01.01.2008 (wieder) berechtigt, seine Unterhaltszahlungen um die Hälfte des Kindergeldes zu kürzen.

Beispiel, Mindestunterhalt für ein 5-jähriges Kind lt. Düsseldorfer Tabelle: 279,00 €
Höhe der Unterhaltszahlung des Kindsvaters: 202,00 € da er 77 € Kindergeldanteil einbehalten darf.

grüße
dragonkidd

Hallo Demenzia

als wären alle alleinerziehenden Mütter AlgII-Empfänger …

Nicht alle, aber relativ viele.

Da kommt mir aber grad mal mein Mittagessen hoch.

Wieso denn?

Vielleicht, weil er Unterhalt zahlt? Oder vielleicht, damit er
mit seinen Kindern mal was unternimmt? Ihnen einen Urlaub, ein
Musikinstrument, einen Lehrgang oder irgendwas bezahlt?

und das wäre ja noch schöner! Papi soll Kindergeld bekommen,
damit er seine Pflichten erfüllen kann. Und Mami?

Eigentlich zum gleichen Zweck. Um den Kindern etwas über die reine Existenz hinaus etwas Schönes, etwas Bildung, Kunsterlebnisse, Abenteuer oder Sport zukommen lassen zu können.

So kenn ich das und nicht, wenn jemand sich das Taschengeld aufbessern möchte…

Wieso sich das Taschengeld aufbessern?
Wenn dann das Taschengeld der Kinder aufbessern.

Viele Grüße
Simsy

Richtlinien

* Sei freundlich und auf keinen Fall beleidigend!

Hi Simsy

weshalb bist du denn so aggressiv und unfreundlich?

Gruß