Kindergeld - wer kann es bekommen?

Hallo.

Ich lebe von meinem Partner getrennt. Er hat das Kind hauptsächlich in seinem Haushalt, da ich arbeiten gehe. Er hat derzeit noch den Erziehungsgeld-Antrag laufen. Ich habe seit der Geburt das Kindergeld über mich laufen, da ich Kleidung und sonstige Anschaffungen bezahle.

Die Erziehungsgeldstelle meinte nun, dass ER das Kindergeld beantragen müsse. Ist das korrekt nach dem aktuellsten Kindergeld-Gesetzen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Hallo Katrin,

für das Kindergeld ist die Haushaltszugehörigkeit maßgeblich.

Wie du selbst schreibst liegt diese beim Vater. In so fern dürfte die Aussage der zuständigen Stelle richtig sein.

Gruß Ivo

Ja das ist korrekt, Kindergeld erhält der ausgezahlt, bei dem das Kind auch lebt. Wenn ihr das nicht ändert lauft Ihr auch Gefahr, dass das Kindergeld rückwirkend verfällt.

Du hast allerdings theoretisch die Möglichkeit, Dir von den Unterhaltszahlungen, die Du für Dein Kind leistest, bis zur Hälfte des KG einzubehalten. ABER, seit ein paar Jahren nur bis zu einem Betrag, der dem so genannten Barexistensminimum für die Kinder entspricht. Der liegt wohl so irgendwo um die 200 Euro (kann mich da auch irren!!!), abhängig vor allem vom Alter und Wohnort (Ost oder West) der Kinder. Näheres und vor allem genaueres dazu kannst Du beim für Euch zuständigen Jugendamt erfragen.

Gruß Maid :smile:

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Hallo Maid,

ich fürchte, hier hast Du Kindergeld mit Kindesunterhalt verwechselt. Kindergeld erhält derjenige, bei dem das Kind im Haushalt lebt.

LG
Jana