Meine Freundin (wir sind nicht verheiratet) steht kurz vor der Geburt unserer Tochter. Sie ist Studentin und hat kein Einkommen.
Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt (TVL 13, ehemals BAT IIa, 100%) und habe zusätzlich noch eine Riester-Rente laufen.
Könnt Ihr mir sagen, was für uns finanziell günstiger ist: Soll sie oder ich das Kindergeld beantragen?
Habe Angst bei einer vorschnellen Entscheidung mich nachher riesig zu ärgern.
Vielen Dank vorab für Eure Tipps!
Gruß Patrick
grundsätzlich ist das ja egal. Der Einfachheit halber bietet es sich hier an das KG selber zu beantragen. Denn für Beschäftigte im öD ist die Stelle, die die Bezüge festsetzt auch für das Kindergeld zuständig. Ist man einmal da, kann man gleich abklären, wie das evtl. mit Familien-/Kinderzuschlag ausschaut und sich die Lohnsteuerkarte zwecks Eintragung des Kinderfreibetrages geben lassen(falls das nicht sogar dort selbst gemacht werden kann).
Für den Fall, dass Deine Freundin auf Nummer sicher gehen will, falls Du mal abhaust, sollte sie das Kindergeld selbst bei der Familienkasse(i.d.R. beim Arbeitsamt) beantragen.
Falls ihr Euch super versteht könnte man auch noch heiraten. Dann könnte Deine Freundin auch einen Riester-Vertrag machen, auf den sie dann ohne eigenen Beitrag die Grundzulage und die Kinderzulage einzahlen könnte.
Ich denke mal ihr wohnt zusammen. Somit dürfte es bis auf dolle Ausnahmen keine finanziellen Auswirkungen haben, wer das Kindergeld beantragt. Möglich wäre noch, dass sich evtl. ein Anspruch auf Wohngeld oder ähnliche Leistungen ergäbe. Das hängt aber stark von den individuellen Umständen ab.
MfG
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So lange beide nicht verheiratet sind, halte ich es aus mehreren Gründen für sinnvoller, wenn die Mutter das KG beantragt und erhält;
u. a. weil sie vor allem die Pampers und alles Andere für’s Kindeinkaufen wird.
Bei Kindern unter 18 ist das ein sehr einfacher Vorgang.
Falls ihr Euch super versteht könnte man auch noch heiraten.
wenn noch 2007, brächte das einige Steuerersparnis für den Vater.
–> Mal nach Brutto-Netto-Rechner googeln
Dann könnte Deine Freundin auch einen Riester-Vertrag machen,
auf den sie dann ohne eigenen Beitrag die Grundzulage und die
Kinderzulage einzahlen könnte.
Das Kindergeld werde ich auf meinen Namen beantragen, als Überweisungskonto jedoch das meiner Freundin angeben. Ihr habt mir sehr geholfen!
Gruß Patrick