Kindergeld - werbekosten?

hallo!

also… nehmen wir mal an, jemand überschreitet mit seiner ausbildungsvergütung nur relativ knapp die kindergeldgrenze von 7.680 euro…

wie funktioniert das denn mit den werbungskosten?

nehmen wir mal an, dieser jemand zahlt monatlich ~50 euro für zug/bus-fahrkarten, kann man die dann einfach komplett vom einkommen abziehen? muss man dann irgendwelche belege oder die fahrkarten zur familienkasse schicken? muss man eine bestimmte entfernung (20km hab ich irgendwo gehört) zum arbeitsplatz beachten?

oder wird die pauschale von ?-920 euro-? generell komplett abgezogen?! egal ob man da belege hat?!

bin echt total ahnungslos und für jede antwort dankbar!

Hallo!

hallo!

also… nehmen wir mal an, jemand überschreitet mit seiner
ausbildungsvergütung nur relativ knapp die kindergeldgrenze
von 7.680 euro…

wie funktioniert das denn mit den werbungskosten?

nehmen wir mal an, dieser jemand zahlt monatlich ~50 euro für
zug/bus-fahrkarten, kann man die dann einfach komplett vom
einkommen abziehen? muss man dann irgendwelche belege oder die
fahrkarten zur familienkasse schicken? muss man eine bestimmte
entfernung (20km hab ich irgendwo gehört) zum arbeitsplatz
beachten?

Nach derzeit geltendem Recht werden Fahrkosten nur als Werbungskosten anerkannt für den Teil der Fahrstrecke, der 20 Entfernungskilometer übersteigt. Es wird zwar allgemein damit gerechnet, dass diese Grenze wegfallen wird, aber ob es wirklich kommt, weiß noch niemand.

oder wird die pauschale von ?-920 euro-? generell komplett
abgezogen?! egal ob man da belege hat?!

Ja! Außerdem werden auch die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

bin echt total ahnungslos und für jede antwort dankbar!

Gruß, Franz

Nach derzeit geltendem Recht werden Fahrkosten nur als
Werbungskosten anerkannt für den Teil der Fahrstrecke, der 20
Entfernungskilometer übersteigt. Es wird zwar allgemein damit
gerechnet, dass diese Grenze wegfallen wird, aber ob es
wirklich kommt, weiß noch niemand.

Wenn die Ablehnung des Kindergeldes am Schluss daran hängt,
dann mit Verweis auf die laufenden Verfahren Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.

Gruß, JoKu

wie funktioniert das denn mit den werbungskosten?

Hier ist es ausführlich beschrieben: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php (der Autor hat 4 Kinder in Ausbildung *g*)
Da sind auch viele Beispiele für Werbungskosten genannt.

oder wird die pauschale von ?-920 euro-? generell komplett
abgezogen?! egal ob man da belege hat?!

Wenn man das ganze Jahr KG-Anspruch hat (und nich z. B. beim Bund war)
wird sie komplett abgezogen.
Auch wenn man an Belegen weniger vorweisen kann.

Wenn man mehr als 920€ belegen kann, wird mehr abgezogen.

also… nehmen wir mal an, jemand überschreitet mit seiner
ausbildungsvergütung nur relativ knapp die kindergeldgrenze
von 7.680 euro…

Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers werden auch vom Brutto abgezogen.

bin echt total ahnungslos

Wenn Du den o. g. Link gelesen hast, nicht mehr.

Gruß JoKu