bin neu hier und hoffe, mir kann jemand bei folgendem Problem weiterhelfen:
Und zwar hab ich vor 2 Wochen vom Arbeitsamt Brief bekommen mit Rückforderung von Kindergeld in Höhe von 1232 Euro für das Jahr 2002, da sich das Arbeitsamt bei mir verrechnet hatte Hatte zwar mein Einkommen komplett bei der Antragstellung angegeben, aber naja - jedenfalls lag ich 7.355 Euro über der Einkommensgrenze.
Also hab ich nun Antrag auf erhöhte Werbungskosten ausgefüllt, da ich ja Fahrten zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb hatte. Zudem hab ich noch Kontoführungsgebühren, KFZ-Haftpflichversicherung und Unfallkosten für Unfälle auf dem Weg zur Ausbildungsstätte mit angegeben.
Antrag kam gestern zurück mit der Begründung, o.g. Kosten werden nicht anerkannt. Hab jedoch nochmal im Internet gesucht und festgestellt, dass diese Kosten anerkannt werden müssten. Kontoführungsgebühren stehen sogar auf dem Merkblatt zum Antrag mit drauf. KFZ-Kosten habe ich mit angegeben, da die Ausbildungsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar war, d.h. ich war auf PKW angewiesen.
Weiß jemand zufällig, welche Kosten i.d.R. als Werbungskosten für den Kindergeldantrag anerkannt werden? Und wo finde ich eine gesetzliche Grundlage zu diesen Kosten? Ich hoffe auf Unterstützung… !
ich selbst habe die Fahrtkosten, sowohl mit den öffentlichen als auch mit dem PKW bei meinem letzten Kindergeldantrag ohne Probleme angeben können. Allerdings ist in der Pauschale die das Arbeitsamt vorgibt (die ca 7000 Euro) schon der normale Satz Werbungskosten (der Freibetrag von 1000 Euro denn es bei der Einkommenssteuer auch gibt) enthalten.
Wenn du allerdings mit den Pauschalen drüber kommst, was die KM die du zu fahren hast betrifft müssten sie dir das anerkennen - haben sie bei mir ohne Probleme getan. Bei der KFZ-Versicherung bin ich mir allerdings nicht so sicher, erscheint mir etwas unlogisch, denn dein Auto hättest du ja so oder so.
Sonst kannst du noch Ausgaben für Lernmaterial (z.B. als Student kommen ja doch teilweise ordenliche Bücherkosten zusammen), selbst die Lerngruppe oder die Telefonkoste wurden wohl akzeptiert (hab nichts anderes von ihnen mitgeteilt bekommen).
Musst du für die Berufsschule vielleicht mal Blockweise in eine andere Stadt? All dies würde anerkannt werden, gibts ja auch die Kästchen auf dem Formular dafür.
Gesetzliche Grundlagen hab ich auch schon gesucht, ggf gibts beim Arbeitsamt was, hab einfach das angesetzt was bei der Lohnsteuer auch geht.
Gruß
Carmen
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