Hallo alle zusammen!
Ich, 20 Jahre, beginne demnächst eine Ausbildung und musste daher um weiterhin Kindergeld zu bekommen versch. Formulare für die Familienkasse ausfüllen. So auch ein Formular mit Auskünften über mein Einkommen für die gesamte Zeit der Ausbildung - also für 3 Jahre im Voraus.
Jetzt, nachdem ich den Kindergeldantrag bereits weggeschickt habe, habe ich mit Schrecken festgestellt, dass ich 1. ab dem zweiten Lehrjahr mit Sonderzahlungen über die knapp 8.000 € Grenze komme und 2. vergessen habe, die Werbungskosten anzugeben.
Habe mir jetzt nochmal im Netz die Formulare angeschaut, die mir die FK geschickt hatte und dort nichts gefunden, bei dem die Werbungskostenpauschaule eingetragen werden kann.
Nun dazu meine Fragen:
Zieht die FK automatisch die Pauschaule von rund 900 € pro Jahr von den Einkünften ab? Oder muss ich jetzt extra noch ein Formular, Antrag o. Ä. ausfüllen, damit die Werbungskosten berücksichtigt werden?
Kann ich, nachdem ich den Antrag schon weggeschickt habe, überhaupt noch solche Kosten geltend machen?
Muss ich vllt. am Ende jeden Ausbildungsjahres meine Werbungskosten angeben oder wie funktioniert das?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Danke schon mal im Voraus - bin für jeden Hinweis dankbar 
Grüße, portobello13.
PS: Sorry, wenn die Fragen vllt. komisch sind, aber ich kenne mich mit dem ganzen Kram der FK noch nicht so aus und schiebe nun leichte Panik, da ich leider auf das Kindergeld angewiesen bin…
Hallo,
die Werbungskostenpauschale von 920 € wird automatisch abgezogen. Nur erhöhte WK müsstest du dann ggf., sofern die Grenze tatsächlich erreicht wird, gesondert auflisten. Das würde ich aber erst machen, wenn die Familienkasse ablehnt oder gar zurückfordert.
Ein Formular bzgl. der erhöhten WK kannst du unter www.familienkasse.de auch runterladen oder anrufen…
Gruß
juliatimlea
Danke für die hilfreiche Antwort - da bin ich ja beruhigt, dass die WK automatisch abgezogen werden 
Nur noch 'ne kleine Frage: Wenn die Familienkasse jetzt Kindergeld bewilligt, wäre es dann gleich für die gesamte Ausbildungszeit oder muss man jedes Jahr neu beantragen/Berechtigung nachweisen (wie beim Bafög)?
Viele Grüße,
portobello13
Hallo,
das kommt ganz auf die Höhe der Einkünfte an.
Wenn klar ist, dass die Grenze definitiv nicht erreicht wird, wird bis Ende der Ausbildung bewilligt.
D.h. so eine Bewilligung ist immer unter Vorbehalt!
Wenn die EK grenzwertig sind, wird zum Jahresende auch evtl. geprüft usw.
Definitiv ist es so, dass du selber schauen solltest, ob die Grenze evtl. überschritten wird, damit es zu keiner unschönen Überzahlung kommt.
Du kannst auch bei relativ hohem Einkommen vielleicht besser nach Ablauf eines Jahres erst beantragen, dann gibt es vielleicht eine hübsche Nachzahlung für das ganze Jahr.
Viel Glück und Gruß
juliatimlea
Hallo,
also erstmal keine Panik.
Im allerschlimmsten Fall lehnt die Familienkasse den Antrag ab dem Jahr wo die Einkünfte den Grenzbetrag überschreiten würden ab.
Dann kann man aber Einspruch einlegen und die Werbungskosten angeben.
Bei uns in der Familienkasse war es aber so, dass wir die Pauschale von uns aus abgezogen haben. Ob das jede Familienkasse tut weiß ich leider nicht.
Ich würde einfach mal Kontakt mit deiner Familienkasse aufnehmen und ihnen deine Sache erklären und fragen wie du am besten die fehlenden Dinge ergänzen kannst.
MfG
Okay, danke für den Hinweis.
Grüße,
portobello13
Hallo Maunzerle,
danke, dass du geantwortet hast.
Ich werde wahrscheinlich deinen Rat befolgen und mal bei der FK anrufen - mal schauen, was sich machen lässt.
Viele Grüße und nochmal danke für die Tipps,
portobello13
Huhu,
genau das wird das beste sein. Denn die Bearbeiter haben deine Akte und den Fall vor Augen und können gezielt nachschauen.
Als Tipp, wenn man etwas Angst hat, dass der Grenzbetrag ggf. trotz Werbungskosten überschritten wird kann man das Kindergeld auch vorsorglich einstellen lassen.
Nach Ablauf des Jahres, wenn du dann die genauen Einkünfte hast und auch die Werbungskosten genau bestimmen kannst, kannst du es rückwirkend (bis zu 4 Jahren) beantragen!
So verhindert man, dass man es zurückzahlen muss!
MfG