Hi,
zunächst eine Frage zum allg. Verfahren beim Einlegung eines Widerspruchs. Wenn man die Begründung nachreichen will (habe momentan Abschlussklausuren und wenig Zeit) bis wann muss nach Eingang des Widerspruchs dieser begründet sein ?
Andere Frage:
Die Kindergeldkasse hat für Unterkunft und Essen Pauschalen iHv ca 350 €pro monat angesetzt, da diese von meinem Arbeitgeber kostenlos gestellt werden. In der Lohnabrechnung ist aber ein Betrag von ca 600 € als Sachbezug über 37 b EStG berücksichtigt. Was hat nun Vorrang ?
Letzte Frage:
Die Kindergeldkasse will sofern ich Widerspruch einlege viele Nachweise. Kann man diese auch einfach nur glaubhaft machen mittels Vergleiche oder muss ein schriftlicher Nachweis erbracht werden. Wo steht es, dass ein Nachweis und keine Glaubhaftmachung zu leisten ist (Gesetz) ?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn sie auch nur eine der Fragen beantworten könnten und bedanke mich im Voraus, da ich selbst trotz intensiver Nachforschungen nicht zu einem Ergebnis kam.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes K.