A ist Studentin mit 400€-Job, ihre Eltern beziehen Kindergeld für sie. Im Juni nächsten Jahres wird A 26, dann erlischt der Anspruch bekanntermaßen.
Nun wird A aber möglicherweise (Bewerbungen laufen) zum 1.2. (oder 1.5.) nächsten Jahres bereits in den Vorbereitungsdienst (Lehramt) eingestellt. Über das gesamte Jahr gerechnet würde A den Freibetrag überschreiten, bis zum 26. Geburtstag allerdings nicht.
Fraglich ist: Zählt für die Kindergeldkasse der Vorbereitungsdienst als Teil der Ausbildung? (Das 1. Staatsexamen hat A bereits erworben, die Immatrikulation als Promotionsstudentin wurde von der Kasse akzeptiert, so dass die Zahlungen weiter laufen. A würde nach Aufnahme des Vorbereitungsdienstes auch bis Semesterende eingeschrieben bleiben, sofern es vom ausbildenden Land aus keine Probleme gibt.)
Daran anschließend: Ist A bzw. sind deren Eltern bis zum 26. Geburtstag kindergeldberechtigt oder wird die Vorbereitungsdienstvergütung aufs ganze Jahr gerechnet, auch wenn dann kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht? Die Kasse wird über einen möglichen Statuswechsel zum 1.2. (oder 1.5.) zeitnah informiert werden. A ist nur bestrebt, eine mögliche Rückzahlungsforderung vorab zu vermeiden.
Fraglich ist: Zählt für die Kindergeldkasse der
Vorbereitungsdienst als Teil der Ausbildung?
Das sollte bei der Familienkasse nachgefragt werden (am sichersten schriftlich)
Kannst ja hier mal das Ergebnis posten
(Das 1. Staatsexamen hat A bereits erworben, die Immatrikulation als
Promotionsstudentin wurde von der Kasse akzeptiert, so dass
die Zahlungen weiter laufen.
Ist so üblich. Promotion gilt als Ausbildung
bis zum 26. Geburtstag kindergeldberechtigt
Wenn sie FSJ gemacht hat, noch entsprechend länger
Daran anschließend: Ist A bzw. sind deren Eltern bis zum 26.
Geburtstag kindergeldberechtigt oder wird die
Vorbereitungsdienstvergütung aufs ganze Jahr gerechnet, auch
wenn dann kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht?
Es werden nur Einkünfte aus der Zeit der Kindergeldzahlungen berücksichtigt.
In der anderen Zeit kann man beliebig viel verdienen.
Die Einkommensgrenze und die Werbungskostenpauschale werden entsprechend gezwölftelt.
Die Kasse
wird über einen möglichen Statuswechsel zum 1.2. (oder 1.5.)
zeitnah informiert werden.
Ist auch gut so.
A ist nur bestrebt, eine mögliche
Rückzahlungsforderung vorab zu vermeiden.
Die Kerle schreiben sonst einen böse klingenden Brief.
Habe ich gerade erlebt und als Unverschämtheit empfunden.
Ich hatte ihnen immer alles so zeitbah wie möglich zugeschickt.
Zunächst einmal danke ich Euch beiden für Eure Antwort.
Allerdings hat sich dieses abstrakte Anliegen erledigt, da A nun schon ab 1. November in den Vorbereitungsdienst geht.
Dank der Postings weiß A damit, dass sie bzw. ihre Eltern noch bis Jahresende Kindergeld bekommen, ab dem 1. Januar aber nicht mehr. Denn den zu zwölftelnden Freibetrag (mal sechs) wird sie (deutlich) überschreiten. Sie lässt sich an dieser Stelle aber auch gerne korrigieren!
Aber eine entsprechende Auskunft geht, sobald die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, an die zuständige Familienkasse. Die wird schon das Richtige tun … *hoff*