Kindergeld wird durch FA angerechnet

Guten Tag, die Kinder 11 und 14 leben beim Vater. Mutter zahlt keinen Unterhalt. Dieser entfällt durch einen Notarvertrag, in dem geregelt ist, dass der Unterhalt mit dem Verzicht auf das gemeinsame Einfamilienhaus abgegolten ist. Nun hat die Mutter auch 1,0 Kinder auf der Lstkarte. Das FA rechnet ihr dadurch auch das Kindergeld an, was sie ja aber nicht bekommt, sondern der Vater. Ist dies rechtens? Das FA meinte, das gleiche sich ja durch die Anlage U (Unterhalt) aus. Diese kann die Mutter ja aber nicht ausfüllen, da sie keinen monatlichen Unterhalt zahlt… Vielen Dank schon mal vorab. Chrissy

Ja, das ist rechtens.

Und mit welchem Recht darf das FA etwas anrechnen, was nicht der Fall ist??? Man kann ja auch nicht einfach eine längere Wegstrecke angeben, nur weil man der Meinung ist…

Weil sie durch das KiGe, das ihr ja zur Hälfte zusteht, aber der Vater bekommt, fiktiv doch 77 € Unterhalt bezahlt.

Also müsste der Vater ihr ja dann aber auch die Anlage U unterschreiben? Und wenn er das nicht tut?

Also müsste der Vater ihr ja dann aber auch die Anlage U
unterschreiben? Und wenn er das nicht tut?

Die Anlage U hat nur was mit Unterhalt an die geschiedene Ehefrau zu tun. Mit dem Unterhalt an die Kinder (um den es hier geht) hat diese Anlage überhaupt nichts zu tun.

LG

Prima, und wo setzt man dann diese 77 € ab??? Soll man die dann direkt beim Kindergeld kürzen?

Mutter zahlt keinen Unterhalt. Dieser entfällt durch einen Notarvertrag, in dem geregelt ist, dass der Unterhalt mit dem Verzicht auf das gemeinsame Einfamilienhaus abgegolten ist.:

Hallo,

genau mit diesem Verzicht ist die Mutter ihren Unterhaltspflichten nachgekommen.
Der Unterhaltsempfänger hat einen Anteil an einer Immobilie erhalten, welcher auf den zu leistenden Unterhalt angerechnet wurde.
Dieser Unterhalt ist aber zeitlich nicht mit Übergabe der Immobilie geleistet, sondern wird auf die Laufzeit der Unterhaltsverpflichtung angerechnet.

Gruß
Lawrence

Nirgends, Kindesunterhalt kann man nicht absetzen.
Dafür gibts ja den KFB bzw Kindergeld…

Das Problem ist aber, dass das Finanzamt das so nicht anerkennt… Es rechnet der Mutter nur das Kindergeld als Einkommen an und eben den Freibetrag. Die Antwort vom FA war ja, dass sich dieses ja durch die Anlage U ausgleichen würde… Wenn der liebe Ex die nunmal nicht unterschreibt??? Weil dann hat er ja auch zus. Einkommen und das will er nunmal nicht angeben. Demnach bleibt ihr ja wohl nichts anderes übrig, als dem FA einen Brief mit dazu zu legen, indem der Sachverhalt geschildert wird und darauf zu hoffen, dass der Finanzbeamte einen guten Tag hat?

Hallo,

nochmal, wie schon weiter unten ausgeführt wurde, Kindergeld/Kinderunterhalt und die Anlage U haben NICHTS miteinander zu tun.
Sollte die Antwort des Finanzamts tatsächlich so gelautet haben, so liegt entweder ein Mißverständnis vor oder das Finanzamt hat hier mal kompletten Nonsens erzählt.

Gruß
Lawrence

Danke schon mal an alle für die Antworten. Werde das dann mal weitergeben. Vielleicht ist das nun zuständige FA ja intelligenter.