Hallo Liebe Community,
seit 2 Tagen erhalte ich via Facebook und in diversen MütterChats die Information, dass das Kindergeld ab 1.1. nicht weiter gezahlt wird, wenn die Steuer ID nicht angegeben wurde. Die Behörde / Familienkasse, soll den betroffenen Eltern nicht bescheid geben, dass die ID fehlt sondern die Zahlung einstellen und zudem das Kindergeld 2015 zurückfordern.
Ich kann mir das nur schwer vorstellen, zudem glaube ich, dass ich die ID schon beim stellen des Antrags angeben musste.
Leider sind die Leitungen der Familenkasse hoffnungslos überlastet, so dass ich telefonisch nicht durchkommen. Wer weiss mehr?
http://www.kindergeld.org/kindergeld-2016.html
Für „Bestandskunden“, die bereits vor dem Jahreswechsel 2015/ 2016 Kindergeld erhalten haben gilt, dass diese die Identifikationsnummer beim nächsten Kontakt mit der Familienkasse (schriftlich!) mitteilen sollten. Es muss also nicht zwingend direkt am 01.01.2016 eine steuerliche ID-Nummer vorliegen – die Kindergeldzahlungen sind bei Nichtvorlage auch nicht gefährdet. Die Familienkassen werden es nicht beanstanden, wenn die Nummern im Laufe des Jahres gemeldet werden.
[…]
Wird die steuerliche Identifikationsnummer trotz „Übergangsfrist“ nicht bis Ende des Jahres 2016 an die Familienkassen übermittelt, droht die Streichung der Leistungen sowie die Rückzahlung des gesamten Kindergeldes für das Jahr 2016.
KHK
Servus,
dann geh besser zum Schmitt als zum Schmittchen, dann weißt Du, was Sache ist:
https://www.steuerberater-verband.de/pdf/pm-agentur-fuer-arbeit-57-2015-famka-stid.pdf
Schöne Grüße
MM