Hallöchen, ich frage hier für einen Kollegen an, der Probelme mit der Familienkasse hat:
Es geht um den Sohn dieser war bis März 2002 in einer Uni immatrikuliert. Ab April 2002 bis September 2002, war er dies nicht, da er sich einer ärztlichen Behandlung unterzog. Für diesen zeitraum ist er logischerweise nciht irgendwo arbeiten gewesen udn bezog auch kein Arbeitslosengeld oder Ähnliches.
Jetzt kommt eine Forderung der Familienkasse über das Kindergeld für den besagten Zeitraum (eine Summe von rd. 1000 Euro). Es liegt jedoch kein Betrug vor, wer kann schon was für seine Krankheiten. In diesem Zeitraum ist der Sohn doch aber kindegeldberechtigt.
Wie beweist man das nun der Familienkasse? Ersteinmal Widerspruch bzw. eine Stellungnahme abgeben und dann ggf. eine ärtztliche Bescheinigung vorlegen das man in Behandlung war?
ist der Sohn denn jetzt fertig mit seinem Studium oder hat er das für die Behandlung nur unterbrochen? Selbst wenn er in dem betreffenden Semester keine Vorlesungen besucht hat, kann er ja durchaus weiter immatrikuliert bleiben.
Das würde mich mal interessieren, vielleicht kann ich danach Deine Frage etwas genauer beantworten, ansonsten gilt: alles nachweisen, was nur geht, fragt bei der Krankenkasse vielleicht mal an oder bittet den Arzt nachträglich eine Bescheinigung auszustellen, es kann aber sein, daß er sich ein bißchen anstellt, die machen das normalerweise nicht so gerne…
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danke für die schnelle Antwort… die Aufregung scheint mir doch ziemlich gross zu sein…
also der Sohn war in Behandlung aufgrund des Verdachts auf Multiple Sklerose. Der Verdacht wurde schon vorher gestellt… von daher liess er sich exmatrikulieren. Es stellte sich zwar letztlich raus das er kein MS hatte… musste aber in psychotherapeutische behandlung in genau diesem Zeitraum… +/- ein paar tage. Jetzt ist er wieder Student… Gottt sei dank hat sich die Diagnose nicht bewahrheitet. Er hat ja in dem betreffenden zeitraum nciht gearbeitet oder war arbeitslos…
eine Stellungnahme würde ich in diesem Fall auf jeden Fall machen, am besten vielleicht sogar persönlich. Dann kann man Fragen sofort klären. Dein Kollege soll alle Unterlagen, die er darüber hat, mitbringen, der Sohn soll auch mitkommen und dann alles erklären, am besten schriftlich vorbereitet.
Der Einspruch muß innerhalb eines Monats erfolgen, das kann man dann auch direkt bei dem Sachbearbeiter machen.