Kindergeld zurück zahlen bei Berufseinstieg im Sep

Hallo, XY wird noch bis einschließlich WS 2011 immatrikuliert sein, weil die Diplomarbeit bis dahin korrigiert werden muss. Ab Mitte September 2010 beginnt XY jedoch eine Festanstellung. Bis dahin hat XY dieses Jahr erst Praktikum gemacht und dann Diplomarbeit geschrieben. Summa summarum müsste XY für das gesamte Jahr sicherlich über der Anspruchsgrenze für das Kindergeld liegen. Das würde bedeuten, XY muss es komplett für das Jahr 2010 zurück zahlen. Jedoch hat XY ja bis September das Kindergeld benötigt und ein Absolvent der im Januar mit seinem Berufseinstieg beginnen würde, müsste ja dann gar nichts zurück zahlen.

Ist das richtig? Und noch viel wichtiger: Gibt es eine Möglichkeit der Familienkasse nachzuweisen, dass man in der Ziet Jan-Sept auf das Kindergeld angewiesen war?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Beste Grüße

Das KG endet mit Ablauf des Monats, in dem das Prüfungsergebnis offiziell verkündet wird.
Keine Kindergeldberechtigung = in diesem Zeitraum keine Anrechnung der Einkünfte.

Und noch viel wichtiger: Gibt es eine
Möglichkeit der Familienkasse nachzuweisen, dass man in der
Ziet Jan-Sept auf das Kindergeld angewiesen war?

Dieses Argument spielt beim Kindergeld keine Rolle.

Beste Grüße