Kindergeld zurückbezahlen

Hallo,

vielleicht kann mir jemand in diesem Fall weiterhelfen:

Person A (21) ist vor ca. 2 Jahren bei ihrer Mutter ausgezogen und lebt nun in einer anderen Stadt. Seit 01.03.06 ist sie selbstständig (=nahezu kein Einkommen).

Die Mutter hat das Kindergeld seit dem Auszug immer brav an die Tochter weitergeleitet. Im Mai bekam die Mutter einen Brief vom Kindergeldstelle, dass sie das Geld von März und April zurückzahlen solle und ab diesem Zeitpunkt das Kindergeld gestrichen sei.
Nach einigem hin und her meinte das Amt, dass sie einen Online-shop nicht akzeptieren würden und dass der Tochter kein Kindergeld zusteht, da sie dem Arbeitsamt nicht zur Vermittlung zur Verfügung steht.
Danach kam erstmal nichts.
Heute erhielt die Mutter einen Brief vom Gerichtsvollzieher mit Androhung auf Pfändung, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen den Betrag bezahlt.

Was kann die Mutter oder die Tochter im Bezug auf die Pfändung unternehmen?
Steht der Tochter das Kindergeld zu? (Das Jahreseinkommen ist viel weniger als 7000€)
Falls ja, was kann machen, damit sie es auch bekommt? (Am neuen Wohnort wurde ihr gesagt, dass sie es nur in der Stadt (600km entfernt) der Mutter machen muss)
Muss das Kindergeld über die Mutter laufen, oder kann die Tochter es auch direkt erhalten?

Vielen Dank im vorraus
lg
white

Hallöchen,
also wenn die Tochter 21 ist und nicht in der Ausbildung dann bekommt sie eigentlich gar kein KiGeld mehr. Soweit ich weiß fällt das Kindergeld auch weg sobald man einen sog. MiniJob hat.

Das Kindergeld muss nicht über die Mutter laufen es kann auch direkt an die Tochter gehen, wird ja auch als ihr Einkommen berechnet…

LG Giulia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

Was kann die Mutter oder die Tochter im Bezug auf die Pfändung
unternehmen?

sich schleunigst an die familienkasse wenden und ratenzahlung vereinbaren.

Steht der Tochter das Kindergeld zu? (Das Jahreseinkommen ist
viel weniger als 7000€)

wenn die tochter nicht in der ausbildung, schule oder studium oder aber arbeitssuchend gemeldet ist: nein. außerdem weiß ich nicht, ob sie aus dem ausland heraus überhaupt die krieterien erfüllt (anscheinend nicht, wie ich zwischen den zeilen bei dir lese).

Muss das Kindergeld über die Mutter laufen, oder kann die
Tochter es auch direkt erhalten?

nein, die tochter könnte das kindergeld auch direkt bekommen. dazu müßte die mutter anspruchsberechtigt sein, was ich aber hier nicht sehe.

gruß
ann