Hallo,
vielleicht kann mir jemand in diesem Fall weiterhelfen:
Person A (21) ist vor ca. 2 Jahren bei ihrer Mutter ausgezogen und lebt nun in einer anderen Stadt. Seit 01.03.06 ist sie selbstständig (=nahezu kein Einkommen).
Die Mutter hat das Kindergeld seit dem Auszug immer brav an die Tochter weitergeleitet. Im Mai bekam die Mutter einen Brief vom Kindergeldstelle, dass sie das Geld von März und April zurückzahlen solle und ab diesem Zeitpunkt das Kindergeld gestrichen sei.
Nach einigem hin und her meinte das Amt, dass sie einen Online-shop nicht akzeptieren würden und dass der Tochter kein Kindergeld zusteht, da sie dem Arbeitsamt nicht zur Vermittlung zur Verfügung steht.
Danach kam erstmal nichts.
Heute erhielt die Mutter einen Brief vom Gerichtsvollzieher mit Androhung auf Pfändung, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen den Betrag bezahlt.
Was kann die Mutter oder die Tochter im Bezug auf die Pfändung unternehmen?
Steht der Tochter das Kindergeld zu? (Das Jahreseinkommen ist viel weniger als 7000€)
Falls ja, was kann machen, damit sie es auch bekommt? (Am neuen Wohnort wurde ihr gesagt, dass sie es nur in der Stadt (600km entfernt) der Mutter machen muss)
Muss das Kindergeld über die Mutter laufen, oder kann die Tochter es auch direkt erhalten?
Vielen Dank im vorraus
lg
white