Kindergeld zurückfordern möglich?

Hallo zusammen

Nehmen wir mal an, die Arbeitsagentur fordert Geld unter folgenden Umständen zurück:

Von einer Ausbildung wird in ein Arbeitsverhältnis gewechselt und ab Oktober ein berufsbegleitendes Studium angefangen.

Hier die Beispieleinkünfte für die Monate in Brutto:

Jahr 2008
Ausbildung von Januar – Mitte Juni = 3.983 €
Wechsel ins Arbeitsverhältnis ab Mitte Juni – Dezember = 10.272 €

Die Werbungskosten fürs Studium, welches ab Oktober beginnt:
(Oktober, November, Dezember): 3 × 320€ = 960 €

(Januar – Mitte Juni) Fahrtkosten = 2.070€
(Juli – Dezember) Fahrtkosten = 2.430 €

Würde einem das Kindergeld in der Zeit von Januar bis Mitte Juli zustehen und sogar für die Zeit während des Studiums?

Vielen vielen Dank im Voraus für alle Beiträge!

Viele Grüße

Jassi

Hallo,

Nehmen wir mal an, die Arbeitsagentur fordert Geld unter folgenden Umständen zurück:
Von einer Ausbildung wird in ein Arbeitsverhältnis gewechselt und ab Oktober ein berufsbegleitendes Studium angefangen.
Jahr 2008
Ausbildung von Januar – Mitte Juni = 3.983 €
Wechsel ins Arbeitsverhältnis ab Mitte Juni – Dezember = 10.272 €
Die Werbungskosten fürs Studium, welches ab Oktober beginnt:
(Oktober, November, Dezember): 3 × 320€ = 960 €
(Januar – Mitte Juni) Fahrtkosten = 2.070€
(Juli – Dezember) Fahrtkosten = 2.430 €
Würde einem das Kindergeld in der Zeit von Januar bis Mitte Juli zustehen und sogar für die Zeit während des Studiums?

Bis zum Abschluss dieser Ausbildung im Juni, weil es sich um ein Kind handelt (nehme ich jetzt jedenfalls mal an, dass es noch nicht zu alt für Kindergeld ist), dass sich in einer Ausbildung befindet UND weniger als 8.004€ verfügbares Einkommen hat (wenn die hier gemachten Angaben vollständig und korrekt sind)
Danach überschreitet das verfügbare Einkommen die Grenze von 8.004€ im Jahr, womit es kein Kindergeld mehr gibt.

Grüße