Hallo zusammen
Nehmen wir mal an, die Arbeitsagentur fordert Geld unter folgenden Umständen zurück:
Von einer Ausbildung wird in ein Arbeitsverhältnis gewechselt und ab Oktober ein berufsbegleitendes Studium angefangen.
Hier die Beispieleinkünfte für die Monate in Brutto:
Jahr 2008
Ausbildung von Januar – Mitte Juni = 3.983 €
Wechsel ins Arbeitsverhältnis ab Mitte Juni – Dezember = 10.272 €
Die Werbungskosten fürs Studium, welches ab Oktober beginnt:
(Oktober, November, Dezember): 3 × 320€ = 960 €
(Januar – Mitte Juni) Fahrtkosten = 2.070€
(Juli – Dezember) Fahrtkosten = 2.430 €
Würde einem das Kindergeld in der Zeit von Januar bis Mitte Juli zustehen und sogar für die Zeit während des Studiums?
Vielen vielen Dank im Voraus für alle Beiträge!
Viele Grüße
Jassi