Kindergeld zurückfordern?

Hallo,

angenommen ein Vater kassiert jahrelang Kindergeld und zahlt keinen Unterhalt für sein Kind, das zwar bei ihm gemeldet ist, jedoch bei seinem Großvater wohnt.

Kann Großvater, Sohn oder Staat das Geld zurückfordern?

Vielen Dank!

Lg

chikolino

Hallo,

angenommen ein Vater kassiert jahrelang Kindergeld und zahlt
keinen Unterhalt für sein Kind, das zwar bei ihm gemeldet ist,
jedoch bei seinem Großvater wohnt.

Kann Großvater, Sohn oder Staat das Geld zurückfordern?

Das Kindergeld ist unabhängig von evtl. Kindesunterhaltsverpflichtungen.

Der Sorgeberechtigte des Kindes hat den Kindesunterhalt für das Kind geltend zu machen, falls der Unterhaltsschuldner nicht zahlt.

Wenn das Kind jedoch offiziell beim Kindesvater wohnt, dann erbringt der Kindesvater seine Unterhaltsverpflichtung in Form von Unterbringung, Erziehung und Betreuung, wobei dann allerdings die Kindesmutter den Kindesunterhalt als Geldzahlung zu erbringen hätte.

Wenn der Großvater das Kind „betreut“, ist es wiederum Angelegenheit des Sorgeberechtigten, die Ansprüche des Kindes durchzusetzen.

Ein strafrechtlich relevantes Verhalten ist m.E. nicht zu erkennen.

Schönen Tag noch.

Vielen Dank!

Lg

chikolino