Guten Tag,
ich habe mal eine Frage:
Und zwar ist X ein Plegekind, wohnt aber seit Kurzem allein in seiner ersten Wohnung.
Das Problem ist nun, dass die Familienkasse nun für die Zeit, in der X allein in der Wohnung wohnt, das Kindergeld zurückhaben möchte, weil ihm als Plegekind das Kindergeld angeblich nicht mehr zustehen würde. Aber X braucht das Kindergeld zum Lebensunterhalt, weil seine Ausbildungsvergütung dafür nicht ausreicht.
Er hat schon Widerspruch eingelegt und möchte nun wissen, ob das überhaupt was bringt?!