Unsere Tochter hat bis zum 31.07. gelernt und wir haben auch bis zu diesem Zeitpunkt Kindergeld erhalten. Da sie von ihrer Lehrstelle übernommen wurde hat sie vom 01.08. bis zum 31.12. volles Gehalt bekommen, das bedeutet, dass in diesem Jahr die Grenze überschritten wurde. Müssen wir jetzt das gesamte erhaltene Kindergeld, das wir rechtmäßig bis zum 31.07. erhalten haben zurückzahlen?