Hallo,
also meine Fall beschreibt sich wie folgt:
Ich habe von September 09 bis Juni die BOS besucht um mein Abitur nachzuholen, habe in dieser Zeit BaFög und wieder Kindergeld beantragt und bekommen.
BaFög (ca 389 Euro) lief dann bis einschließlich Juli glaube ich und Kindergeld (164 Euro) bis einschließlich November. Nachdem die Schule mit Abschluss beendet war, war ich erstmal bis zum 1.1.2010 Arbeitslos und hab dann auch Arbeitslosengeld (926,40 Euro) bekommen.
Im Dezember wurde dann von der Familienkasse geprüft ob für August bis November überhaupt Anspruch bestand und festgestellt das ich über den Grenzbetrag komme.
Nun die Frage, da ich mit meiner Freundin zusammen lebe, quasi einen eigenen Haushalt führe, kann ich dann nicht die Kosten von meinen Einnahmen abziehen? Ich musste natürlich auch Versicherungen, bzw. Spritkosten für Vorstellungsgespräche usw. bezahlen.
Es geht hier um die Rückzahlung von 600 Euro, also nicht gerade wenig.
Für Tipps bin ich sehr Dankbar.
Hallo ,bei dem Einkommen ,war klar das Du weit über den Grenzwert 8000 Euro im Jahr kommst .
Da ist egal was und wieviel Ausgaben Du hast ,das ist nicht sache der Kindergeldkasse ,da musst bei der Arge Anträge stellen ,die zahlen auch für Bewerbungen .
MfG
Leider nein. Denn das müstest du belegen müssen ( Mietvertrag etc) Kindergeld gibt es nun mal nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
LG S.Kirscht
Wie berechnet sich den das „Einkommen“? Hier muss ich doch nur BaFög und Arbeitslosengeld fürs Jahr zusammenrechnen, da komm ich aber dann entweder knapp drüber oder unter die 8000.
Kanns grade leider nicht genau sagen, habe die Unterlagen in der alten Wohnung und kann die erst heute Abend einsehen!
Ich habe jetzt mit 7 Monaten BaFög und 5 Monaten Arbeitslosengeld gerechnet.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sorry aber ,lieber jetzt als noch später zurückzahlen ,wird immer mehr und hat so manchen schon zur Verzweiflung gebracht !
wenn Du denkst es ist ungerechtfertig einfach in Einspruch gehen und Dir alles bei einem persönlichen Gespräch erklären lassen ! Dann biste auf der sicheren Seite !
MfG
Hallo,
ich kann deinen Fall so nicht nachvollziehen, sorry…
Aber grundsätzlich kannst du keine Unkosten geltend machen. Entweder du hast Anspruch oder eben nicht, dann muss man das KG eben zurückzahlen.
Mir fehlen auch Fakten, von wann bis wann war Schule? Seit 09/09?, ich denke du meintest 09/08 bis Sommer 2009? Dann wurde vermutlich der automatische Übergangszeitraum bis November 2009 gezahlt? Da hättest du bzw. deine Eltern mitteilen müssen, dass die Schule im Sommer beendet wurde.
Wie alt bist du? Noch unter 21. Jahre, so dass generell Anspruch für arbeitslose Jugendliche bestanden hätte? Ansonsten würde das Arbeitslosengeld eh nicht interessieren.
Dann wäre die Überzahlung, weil die Schule im Juli 2009 beendet wurde? War war nun genau? Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass es wegen den Einkünften war. Von Bafög (nur Zuschuss) und ALG ist es meistens nicht über der Grenze.
Wenn du magst, schreib ruhig noch mal etwas genauer. Hattest du sonst noch Einkünfte? Arbeit? REnten??
Gruß
juliatimle
Hallo,
hierzu kann ich wenig sagen. Der Einkommensgrenzbetrag 2009 7680 Euro. 2010 wurde dieser rauf gesetzt auf knapp über 8000 Euro. Wenn man diese Grenze überschreitet (Brutto Einnahme), dann muss man zurück zahlen.
Falls ich das jetzt richtig interpretiert habe mit dem Grenzbetrag.