Kindergeld & Zweitwohnsitz?

Liebe Community,

ich hoffe ihr könnt mir bei diesem problem weiterhelfen.

Eine Freundin (19 Jahre, Einkommen ca EUR 900 Brutto) von mir wohnt in der Nähe von Hamburg und macht die Ausbildung in der Nähe von Wilhelmshaven. Die Wochenenden und Ferien werden zu Hause in HH verbracht und die ständigen Fahrtkosten belasten den eh schon ziemlich knappen Geldbeutel erheblich. Meine Frage lautet nun ob die Dame nicht noch Anspruch auf Kindergeld hat da die Fahrtkosten meiner Meinung nach als Werbungskosten verbucht werden könnten, oder? Wäre nett wenn mir einer von euch mal einen Rat geben kann wie man dieses „Problem“ mildern kann :smile:

mfG

Joachim

Hallo Joachim,

die Dame hat leider keinen Anspruch auf Kindergeld, sondern nur die Eltern. Die entsprechenden beträge können hier nicht weiter erläutert werden, da dafür die eigen Einkünfte und Bezüge der jungen Dame bekannt sein müßten.
Sollte Sie jedoch die Grenzen unterschreiten und einen KiGeld-Anspruch haben, dann müßte sie sich mit Ihren Eltern auseinandersetzen.
Gruß
Michael

Schonmal Danke für die Antwort!

Das die Eltern das beantragen müssen ist mir klar! Wäre dann nur quasi ein Geldtransfer von den Eltern zum Kind :smile:

Ihr Einkommen liegt definitiv über der Grenze (EUR 7250???) aber die Frage ist halt ob man die ganzen Fahrten nicht als Werbungskosten geltend machen kann…! Damit würde sie ja sicher wieder unter die Grenze fallen…

Schonmal Danke für die Antwort!

Das die Eltern das beantragen müssen ist mir klar! Wäre dann
nur quasi ein Geldtransfer von den Eltern zum Kind :smile:

Das kriegen die bestimmt hin :wink:)

Ihr Einkommen liegt definitiv über der Grenze (EUR 7250???)

Die Grenze ist 7188,- EUR

aber die Frage ist halt ob man die ganzen Fahrten nicht als
Werbungskosten geltend machen kann…! Damit würde sie ja
sicher wieder unter die Grenze fallen…

So ist es, diese Kosten gehören zu den besonderen Ausbildungskosten und können wie Werbungskosten abgezogen werden. Dazu gehören auch Bücher oder sonstige Arbeitsmittel.
Aufwendungen für eine ggf. auswärtige Unterbringung gehören jedoch nicht zu den abzugsfähigen Kosten.
Die berechnung der abzugsfähigen Kosten ist geläufig? Ansonsten frag nochmal.
Gruß
Michael

Hi,

da sie wohl in der Ausbildung ist, könnte sie wohl Quasi-doppelte Haushaltsführung geltend machen. (in der Steuererklärung als Werbungskosten) (Fahrten, Miete…; Fahrten von der Wohnung in Wilhelmshafen zur Arbeit kann sie auch als Werbungskosten geltend machen)
Wenn dann das zu versteuernde Einkommen unter 7500EUR ist (oder so)

Am besten frage mal im Brett Steuern…

Gruß

Winni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für diese ausfühlichen Hinweise :smile:

Die berechnung der abzugsfähigen Kosten ist geläufig?
Ansonsten frag nochmal.

Tja wenn du noch Lust hast wäre ich hier für eine Erklärung dankbar.

MfG