Kindergeldabzweigung wie sind da die Gesetze?

Ich (21) bin momentan in der Ausbildung und habe leider zur meiner Mutter keinen kontakt mehr seit nunmehr einem Jahr. Ich bin damals mit 17 ausgezogen und soweit ich weiß hat meine mutter dann unrechtmässig das Kindergeld für mich fleißig weiter bezogen obwohl ich in der Ausbildung war. Ich hab dann immer mal wieder ne ausbildungsstelle gehabt und war nur ca 1 monat gewerbsuntätig. Meine mutter hat nach meinem 18. lebensjahr keinen folge Antrag gestellt (zumindest weiß ich nichts davon) und ich habe von 2011-2012 bei ihr gewohnt. Ich habe nun einen Abzweigungsantrag gestellt und nun meine Frage bekomme ich dann das Geld von meinem 17.Lebensjahr an nachgezahlt? bzw dann 3 jahre da ich ein jahr bei ihr gelebt habe und die restlichen 3 Jahre habe ich mit belegen nicht bei ihr gewohnt?!

Hallo Tami0206,

Kindergeld kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden, sofern es noch nicht an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde.

Eine Abzweigung des Kindergeldes musst du beantragen.

Hallo,

tut mir leid, aber Kindergeldabzweigung hat mit ALG II nichts zu tun und daher kann ich die Frage nicht wirklich beantworten.
Ich kann da jetzt nur von dem ausgehen was ich aus dem ALG II Bereich weiß und würde sagen das Sie nichts nachgezahlt bekommen.

Wahrscheinlich ist es so das entweder ihre Mutter weiter das Kindergeld bekommen hat und der Kindegeldstelle wird es egal sein wem es ausbezahlt wurde oder es wurde kein weiterer Antrag gestellt, dann wird es sehr wahrscheinlich so sein das es erst ab dem Zeitpunkt gezahlt wird an dem der Antrag gestellt wurde.! Sicher bin ich da aber nicht, da ich halt mit Kindergeldabzweigung nur ganz selten und auch nur am Rande mal zu tun habe.

Sorry!

hallo Tami0206.
nach meinem Wissen so war es mit meiner Tochter auch,
hätte deine Mutter dir das Kindergeld nach Auszug aus der gemeinsamen Wohnung an dich auszahlen müssen, bzw. einen Übertragungsantrag stellen müssen, wo drin steht das das Kindergeld nicht mehr auf das Konto von deiner Mutter sondern auf dein Konto gebucht wird. Bei uns hat es gut geklappt mit allem.
Auf gut deutsch ausgesprochen hat deine Mutter einfach so dein Kindergeld eingekrallt. Dazu hatte sie kein Recht. Kindergeld ist Kindergeld und steht dir zu und nicht der Mutter, wenn das Kind aus der gemeinsamen Wohnung auszieht…Wenn du immer noch keinen Kontakt hast zu deiner Mutter würde ich dir raten,versuch noch einmal deine Mutter zu finden und ihr das plausiebel zu machen das sie unrechtens dein Kindergeld eingesteckt hat und das sie es auszahlen muß. ich würde sie dann auch gleichnoch einmal fragen, ob sie einen Folgeantrag gestellt hat. wenn dies alles Fehl schlägt, mußt du warscheinlich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der wird dann bestimmt für dich dein Kindergeld bei deiner Mutter einfordern. Hauptsache deine Mutter wohnt da immer noch wo sie vorher gewohnt hat.
Über die Kosten mußt du dir dann bestimmt keine Sorgen machen, das wird dir dann der Anwalt alles erklären.
Mit freundlichem Gruß
qualle 2008

Hallo Tami0206,

tut mir leid, ich kann Dir da keine Tipps geben.
Ich bin für dieses Thema lediglich Interessierter gewesen, aber kein Experte.

Hast du mich direkt ausgewählt für deine Frage oder hat das WWW automatisch gemacht?

Beste Grüße
ralf30