Hallo!
Wie im Titel erwähnt, würde ich gerne wissen, ob das Kindergeld beim Wohngeld und beim Erziehungsgeld als Einkommen gerechnet wird. Und dann noch eine Frage zum Arbeitslosengeld: Habe mehrfach gelesen, das Arbeislosengeldbezug Erziehungsgeldbezug ausschließt. Insoweit eigentlich logisch, aber wie sieht es denn aus, wenn bei einem verheiratetem Paar der Ehemann Arbeitslosengeld bezieht, und die Frau nicht? Eigentlich müßte dann doch der Erziehungsgeldanspruch bestehen, oder verdreh ich da vielleicht etwas??? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten 
MFG, Christin
Hallo Christin,
Kindergeld wird beim Wohngeld angerechntet - aber auch in gleicher Höhe als Freibetrag wieder abgezogen.
Erziehungsgeld und Arbeitslosengeld schliessen sich nur dann aus, wenn die selbe Person diese Leistungen zusammen erhalten will.
Viele Grüße
Utemaus
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Hallo Christin,
Kindergeld wird beim Wohngeld angerechntet - aber auch in
gleicher Höhe als Freibetrag wieder abgezogen.Erziehungsgeld und Arbeitslosengeld schliessen sich nur dann
aus, wenn die selbe Person diese Leistungen zusammen erhalten
will.Hallo Utemaus, und vielen Dank für Deine Antwort. Und wie sieht
die Anrechnung beim Erziehungsgeld aus?
Liebe Grüße, Christin
Hallo Christin,
http://www.schwangerschaft-point.de/data/10_finanzen…
schau mal, da steht alles drin.
Viele Grüße
Utemaus
Kindergeld wird beim Wohngeld angerechntet - aber auch in
gleicher Höhe als Freibetrag wieder abgezogen.Erziehungsgeld und Arbeitslosengeld schliessen sich nur dann
aus, wenn die selbe Person diese Leistungen zusammen erhalten
will.Hallo Utemaus, und vielen Dank für Deine Antwort. Und wie sieht
die Anrechnung beim Erziehungsgeld aus?
Liebe Grüße, Christin
Vielen, vielen Dank 
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