Kindergeldanrechnung - Familienversicherung KV

Wird das Kindergeld bei der Familienversicherung der Krankenkasse der Eltern eines Kindes als Einnahme/Einkunft gesehen und somit zur Beitragsbemessungsgrenze hinzugezählt?
Vielen Dank.

Nein, Jasmin, definitiv nein.
Ich hatte diese Frage auch, und habe gerade wieder noch mal bei der TKK nachgefragt, weil ich unsicher geworden war.
Auch Kindesunterhalt zählt nicht.

Gruß,Zahira

Hallo,
nein, wird nicht angerechnet.
Gruss
Czauderna

Hallo,

nach § 10 SGB V werden die Einnahmen angerechnet, die auch Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts sind (also bei einem Steuerbescheid dort auftauchen würden).

Kindergeld, Bafög, Sozialhilfe, Wohngeld gehören nicht dazu.

Einzelheiten:

http://www.vdek.com/versicherte/familienversicherung…

Die Einkommensgrenze beträgt 365 Euro monatlich (bei einem Minijob 400 Euro).

Gruß

RHW