Ich werde ab 9.9.03 eine Fortbildung zum Staatl. gepr. Techniker beginnen. Diese Fortbildung findet in Vollzeit statt und dauert 2 Jahre. Ich bin 24 jahre alt.
Da ich in diesem Zeitraum keine Einkünfte haben werde, möchte ich gerne Kindergeld über meine Eltern beantragen. Da meine Mutter bei der Gemeinde im öffentl. Dienst tätig ist, muß Sie auch dort Ihren Kindergeldantrag stellen.
Die dort zuständige Person teilte mir mit, das auch die Einkünfte vor meinem Schulbesuch bis zurück in den Monat an dem ich mich zur Schule angemeldet habe, zur Prüfung des Anspruchs berücksichtigt werden. Nun, ich habe mich im April zu dieser Schule angemeldet und müsste somit alle meine Einkünfte von April-Dezember angeben. Dies würde in meinem Fall bedeuten, das ich wesentlich über der Einkommensgreze liege und kein Kindergeldanspruch besteht.
Nun meine Frage: Ist es wirklich so, das das Einkommen ab dem Monat der Schulanmeldung gerechnet wird? Meineserachtes dürfte eigentlich nur die Monate September - Dezember gerechnet werden.
Deine Einkünfte werden sogar von Januar-Dezember herangezogen.
Du wirst also erst ab Januar 2004 Kindergeld bekommen, denn 2004 liegen Deine Einnahmen ja niedriger.
Deine Einkünfte werden sogar von Januar-Dezember herangezogen.
Du wirst also erst ab Januar 2004 Kindergeld bekommen, denn
2004 liegen Deine Einnahmen ja niedriger.
Hallo!
Das ist so nicht ganz richtig! In § 2 Abs. 2 Nr. 3 S. 2 BKGG steht, dass ein Kind nur berücksichtigt wird, wenn dessen Bezüge oder Einkünfte unter dem Grenzbetrag von 7188,00 EUR im Kalenderjahr liegen.
Weiter steht dann unter dem selben Absatz im Satz 6: Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 2 Nr. 1 oder 2 (= Voraussetzung der Berufsausbildung etc.) nur in einem Teil des Kalendermonats vor, so sind die Einkünfte nur insoweit anzusetzen, als sie auf diesen Teil entfallen.
Weiter steht dann: Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug nicht erfüllt sind, verringert sich der Grenzbetrag um 1/12.
Im vorliegenden Fall beträgt der Grenzbetrag also nur noch 2396,00 EUR.
Dann ganz WICHTIG: Einkünfte und Bezüge der Kinder, die auf diese Kalendermonate entfallen (das sind also die Kalendermonate, in denen keine Schul- oder Berufsausbildung vorliegt), bleiben außer Ansatz!
Somit, darf das Einkommen von Januar bis August nicht berücksichtigt werden, weil in diesem Zeitraum auch kein Anspruch auf Kindergeld bestand, da keine Berufsausbildung vorlag.
Ab September gibt es kein Einkommen, folglich gibt es Kindergeld. Die Sache mit der Schulandmeldung ist ja sowieso völliger Quatsch. Dann wären ja alle besch…, die sich frühzeitig bei der Schule anmelden.
Hallo Tobias!
Das Kindergeldrecht ändet sich zur Zeit schneller, als man die Vorschriften lesen kann !!!
Nach derzeit geltendem Recht dürften Sie ab September einen Anspruch haben. Die Zeit ab dem Monat der Bewerbung wird nur bei einer erstmaligen Ausbildung mit berücksichtigt. Sollten Sie schon eine Ausbildung abgeschlossen haben, danach berufstätig gewesen sein, und sich nun zu einer zweiten Ausbildung entschlossen haben, besteht der Anspruch (auch dem Grunde nach) erst ab dem Monat, in dem die neue Ausbildung beginnt. Das Einkommen aus der Zeit davor wird dann auch nicht berücksichtigt.
Wäre es ihre erste Ausbildung, dann könnten Sie ab April berücksichtigt werden, dann würde aber auch das Einkommen angerechnet. Für die Zeit von April bis Dezember wäre dann der Grenzbetrag bei 5391 € (Werbungskosten geltend machen! für die Zeit der Erwerbtätigkeit und Schulzeit, z.B. Schulgebühren!).
Also - den Antrag kann Ihre Mutter in jedem Fall stellen, sie haben ja nichts zu verlieren - und ab Januar 2004 besteht der Anspruch ohnehin, sofern kein Einkommen nebenbei erzielt wird.(Hinweis: wenn Kindergeld gezahlt wird, wirkt sich das auch positiv auf den Ortszuschlag Ihrer Mutter aus!)
Gruß Wera
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