ich habe folgende Problematik und ich hoffe, dass mir jemand einen hilfreichen Tipp geben kann:
Ich habe mich 2004 selbständig gemacht und in der Zeit über ein halbes Jahr Überbrückungsgeld erhalten.
Dieses Fördergeld lag rund bei 11.000 Euro.
Da ich seit November nochmal zur Schule gehe und somit kein Geld verdiene, habe ich einen Kindergeldantrag eingereicht, der auch bewilligt wurde.
Nach 6 Monaten erhielt ich ein Schreiben mit der Bitte über die Einkunftsangabe von 2004.
Dort gab ich das Fördergeld an und nun verlangen Sie die volle Rückzahlung des Kindergeldes.
Geht das so ohne weiteres? Wie ist meine rechtliche Lage?
Hab ich dann gar keinen Anspruch auf Kindergeld in 2005?
bei meiner Antwort gehe ich davon aus, dass das Überbrückungsgeld spätestens zum 31.10.2004 endete und vom 01.11.2004 bis 31.12.2004 kein Einkommen erzielt wurde. Leider sind deine Angaben hier etwas ungenau…
Wenn dies nicht der Fall ist, korrigiere mich bitte.
Sollte dem so sein, ist die Entscheidung der Familienkasse falsch.
Grundsätzlich wird Kindergeld für über 18-jährige Kinder nur gewährt, wenn deren Einkommen den Grenzbetrag von 7680,00 EUR im Kalenderjahr (Wert gilt für 2004 und 2005) nicht übersteigt.
Liegen die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug nur für bestimmte Kalendermonate vor, ist der genannte Grenzbetrag entsprechend zu vermindern. Einkünfte und Bezüge des Kindes, welche nicht in den Anspruchsmonaten erzielt wurden, bleiben außer Ansatz.
Du hattest im Jahr 2004 somit Anspruch auf Kindergeld für die Zeit vom 01.11.2004 - 31.12.2004. Der Grenzbetrag betrug dementsprechend 1280,00 EUR (7680,00 EUR x 2 / 12).
Da deine Einkünfte jedoch nicht auf diese Monate entfallen, sind sie nicht zu berücksichtigen.
Für das Jahr 2005 besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird und die sonstigen Voraussetzungen (Schulausbildung) vorliegen unabhängig vom Jahr 2004.
Du musst nun umgehend Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid einlegen.