Guten Abend, ich hatte letztlich schon mal diese Frage hier gepostet.Vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben. Allerdings ist mir immer noch nicht alles klar.Also, mein Sohn, 24, lebt noch zu Hause, seit fast 1,8Jahren arbeitslos, hat dieses Jahr vom Arbeitsamt keine Leistungen mehr bezogen und natürlich auch kein Kindergeld. So, im September fängt er eine Ausbildung zum Krankenpfleger an(öffentliche Dienst). Jetzt möchte ich ein Antrag auf Kindergeld stellen(zahlt das Krankenhaus, ich bin auch dort beschäftigt).Nun hat mir die zuständige Sachbearbeiterin gesagt, dass die Ausbildungsvergütung der Hausschüler schon im ersten Jahr den zulässigen „Grenzbetrag“ überschreiten und er höchstwahrscheinlich kein Kindergeld bekommt. Ich werde den Antrag natürlich trotzdem stellen nur wie wird den in unserem Fall berechnet? Nolmalerweise wird ja das Einkommen vom ganzen Jahr berücksichtigt,wenn er aber erst Anspruch auf Kindergeld ab September hat, wie wird denn in diesem Fall verfahren?Es tut mir leid, wenn ich die Sachlage nicht deutlich genug gemacht habe, bitte nachfragen wenn ihr noch Fragen habt.
Vielen Dank schon mal für Eure Mühe
Anna
hi,
hier geht es um die monatsbetrachtung. die laufenden einkünfte werden nur für den laufenden monat betrachtet. also werden die NULL-monate nicht in die berechnung einfliessen.
aber: durch neue rechtssprechung des bundesfinanzhofes kann durchaus für grenzfälle wieder kindergeld möglich sein, da nun das nettogehalt und nicht wie früher das bruttogehalt zaehlt.
also antrag stellen (bei der auszahlenden stelle) ggf. einspruch einlegen und zur not auch gerichtlich prüfen lassen.
gruss vom
showbee
richtig verstanden?
Hallo showbee,
also ist der Grenzbetrag nicht siebentausendundirgendwas pro jahr, sondern genau genommen: siebentausendund… / 12 pro Monat.
wenn ich also im Sept anfange: siebentausend / 12 * 4
Heißt aber auch: wenn ich im januar durch nen Superjob einfach mal 10.000 € verdiene (*träum*), dann hab ich ab Februar wieder kindergeldanspruch!?
Danke.
Veronika
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nicht ganz
Heißt aber auch: wenn ich im januar durch nen Superjob einfach
mal 10.000 € verdiene (*träum*), dann hab ich ab Februar
wieder kindergeldanspruch!?
hi,
nein, gott sei dank nicht. du musst unterscheiden, die prüfung erfolgt in zwei schritten:
- in welchen monaten besteht dem grunde nach anspruch?
–> der grenzbetrag beträgt x/12tel
- betragen die einkünfte & bezüge in den monaten X mehr/weniger?
im vorliegenden fall bestand bis ende august kein anspruch auf KiG, da keine der grundvoraussetzungen des § 32 I EStG (bis 21 und arbeitslos; bis 27 und in ausbildung, übergangszeit oder sozialem jahr) vorlag.
also werden nur die monate 09-12 betrachtet, der grenzbetrag ist 4/12 = 1/4 von 7.680 = 1.920 EUR
nun müssen die einkünfte der monate betrachtet werden:
- monatsbetrachtung gilt für arbeitslohn und renten (hier waisenrenten bei kindern)
—> hier wird wirklich nur geschaut, was in den monaten war
- bestehen einkünfte aus kapitalvermögen oder gewerbebetrieb (o.a.), dann werden diese allerdings widerum zu 4/12tel in die berechnung einbezogen.
es sollte also genau nachgerechnet werden, die grundlage netto-lohn ist mittlerweile bei den familienkassen angekommen, also besteht wichtiges augenmerk auf werbungskosten (entfernungspauschale, fahrten zur berufsschule, kosten für lehrmittel etc.)!
also prognose-rechnung erstellen, wenn es knapp wird ggf. lieber antrag erst rückwirkend erstellen (im januar 06). dann besteht nicht die gefahr, dass man das KiG zurückzahlen muss… also auch ALLE belege zu den kosten aufheben um nachweise zu haben. dazu gehört auch eine liste der fahrten zur berufsschule!
eine excel-tabelle sollte es richten.
gruss vom
showbee
nachtrag
Heißt aber auch: wenn ich im januar durch nen Superjob einfach
mal 10.000 € verdiene (*träum*), dann hab ich ab Februar
wieder kindergeldanspruch!?
hi,
das mit dem „vielverdienst“ wollte ich doch noch erläutern. wenn du nur deshalb kein KiG bekommst, weil du zuviel hast, wird es bei den 10.000 EUR schon deshalb kein KiG geben, weil damit die jahresgrenze gerissen ist.
- viel verdienen ist schädlich in monaten in denen anspruch auf KiG besteht (ausbildung etc.)
- viel verdienen ist unschädlich, wenn eh kein anspruch besteht
gruss vom
showbee
Hallo Anna,
bei meinem Freund war der Fall ähnlich gelagert und trotz des hohen Verdienstes hat er Kindergeld bekommen - dank des neuen Urteils aus Karlsruhe zum Kindergeld.
Erst sollte das Kindergeld zurückgefordert werden, aber dann kam eben die neue Berechnung und Gott sei Dank war aufeinmal das Gegenteil der Fall: Er bekam sogar noch für 2005 anteilig das Kindergeld nachgezahlt.
Habe dazu vor einer Woche oder so gepostet.
Mein Tipp:
Stell den Antrag - sollte es abgelehnt werden, prüf, ob die neue Berechnung angewandt wurde, wenn nicht, dann leg Einspruch ein.
Gruß
Molika
Anna
AHA
Hey showbee,
aha, ich versuchs also nocheinmal:
(mal sehen ob ich auch wirklich verstanden hab)
-wenn ich jan-dez anspruch hätte und im jan 10.000 verdienen würde krieg ich auch den rest des jahres nichts mehr
-wenn ich nur okt-dez anspruch hätte (so bei mir der fall, wegen neuem studium) dann interessieren meine einkünfte jan-sept nicht. nur die ab okt.
Gruß, Veronika
dann interessieren meine einkünfte
jan-sept nicht. nur die ab okt.
hi,
ja, soweit es arbeitslohn ist. hast du den reibach mit einem gewerbe gemacht wird der gewinn des GANZEN jahres genommen und je 1/12tel entfällt fiktiv auf den monat. blöd also, wenn du mittels gewerbe im 1. quartal 10.000 EUR verdienst…
gruss vom
showbee
puh - glück gehabt
bin AN - noch.