Kindergeldanspruch

Hallo,
habe eine 17 jährige Tochter, die schon seit einem Jahr eine Ausbildung zur MTA macht !
Wie lange besteht das Recht auf Kindergeld, in dem Fall, das Sie demnächst 18 wird ? Steht meiner Tochter bzw. ihrer Mutter bis Ende der AUSBILDUNG das Kindergeld zu ?
Wie lange hätte meine Tochter Anspruch auf das Kindergeld oder nach was richtet sich dieses ?
Bitte um Auskünfte !?
MfG
M.S.

Hallo,
diese allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen kannst du auch selber sehr gut auf der HP www.familienkasse.de nachlesen.
Grundsätzlich besteht natürlich auch nach dem 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld, sofern das Kind weiterhin in Schul- oder Berufsausbildung steht und die Einkünfte nicht die Einkommensgrenze übersteigen.

Bei einer Ausbildung zur MTA, die ja schulisch ist und keine Einkünfte dabei erzielt werden, sondern ja noch Schulgeld gezahlt werden muss, müsste auf jeden Fall Anspruch bestehen, sofern nicht andere Einkünfte die nebenbei gezielt werden plus z.B. Waisenrente etc. dagegen sprechen.
Gruß
juliatimlea