mir ist bekannt, dass es ab 18 bis 27 noch Kindergeld für Kinder, die sich in Ausbildung befinden und deren Einkünfte unter einer bestimmten Grenze (7.680,- €) liegen, gibt.
Gibt es Kindergeld auch wenn man sich nach der erfolgreichen Ausbildung arbeitssuchend meldet, über 21 Jahre alt ist und Arbeitslosengeld bekommt, jedoch unter der Grenze von 7.680,- €?
sobald man sich Arbeitslos meldet oder auch einer geringfüger Beschäftigung nachgeht, steht man dem Ausbildungsmarkt nicht mehr zur Verfügung und hat somit kein Recht mehr auf Kindergeld.
Gruß
ajlav
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sobald man sich Arbeitslos meldet oder auch einer geringfüger
Beschäftigung nachgeht, steht man dem Ausbildungsmarkt nicht
mehr zur Verfügung und hat somit kein Recht mehr auf
Kindergeld.
wieso steht man dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung, wenn man sich arbeitslos meldet???
und was ist mir schulpflichtigen kindern? stehen die dem arbeitsmarkt etwa zur verfügung?
also 1. hakt deine logik hier und 2. stimmt es nicht.
sobald man sich Arbeitslos meldet oder auch einer geringfüger
Beschäftigung nachgeht, steht man dem Ausbildungsmarkt nicht
mehr zur Verfügung und hat somit kein Recht mehr auf
Kindergeld.
Gruß
ajlav
Ok vielen Dank, wenn keiner Widerspricht, nehm ich an dass das richtig ist.
sobald man sich Arbeitslos meldet oder auch einer geringfüger
Beschäftigung nachgeht, steht man dem Ausbildungsmarkt nicht
mehr zur Verfügung und hat somit kein Recht mehr auf
Kindergeld.
Kannst Du das irgendwie belegen? Wer arbeitssuchend ist, kann trotzdem in einer Ausbildung sein und somit einen Anspruch auf Kindergeld haben. Zum Beispiel dann, wenn nach einer ersten Ausbildung sinnvollerweise noch weitere Qualifikationen erworben werden, die notwendig sein können, um im Berufsleben Fuß zu fassen. So kann man auch ein abgeschlossenen Studium haben und dennoch Kindergeld bekommen. Und die Tatsache, dass man sich arbeitssuchend meldet, bedeutet ja nicht automatisch, dass man vom Arbeitsamt irgendwelche Zahlungen erhält.
Erst Recht, wenn jemand einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, besteht ein Anspruch auf Kindegeld auch nach dem 18. Lebensjahr, wenn eine Ausbildung absolviert wird.
Im vorliegenden Fall wird aber keine Ausbildung absolviert und deshalb besteht kein Anspruch, nicht, weil sich die betreffende Person Arbeitssuchend gemeldet hat und erst Recht nicht, weil sie einen Minijob angenommen hat, sondern weil sie nicht mehr in Ausbildung ist.
Steht dort, das Kindergeld gezahlt wird, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird, oder steht das dort nicht? Zu meinem Beispiel:
„Doch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz war anderer Meinung und sprach dem Vater das Geld zu (6 K 2422/04). Eine Ausbildung sei nicht immer mit dem Bestehen der Prüfung zu Ende, entschieden die Richter. In diesem Fall habe der Abschluss offenbar nicht ausgereicht, um einen Job zu finden. Der weitere Besuch der Uni sei deshalb sinnvoll gewesen und noch der Berufsausbildung zuzurechnen.“
Steht dort, das Kindergeld gezahlt wird, wenn das Kind für
einen Beruf ausgebildet wird, oder steht das dort nicht?
Frank, das war doch die Ausgangsfrage. Ob jemand, der die Ausbildung fertig hat und nun arbeitslos ist oder einer geringfügiger Beschäftigung nachgeht, Anspruch auf KG hat. Das steht nicht in §2, also trifft es nicht zu.
Man kann sich nach einer absolvierter Ausbildung natürlich noch mal ausbildungssuchend melden um das KG zu beziehen und sich selbst um einen Job kümmern. Wenn was Gutes gefunden wird, dann kann man (und muss auch) auf weiteres KG verzichten, was auch sinnig ist. Man kann sich genau so gut an einer Uni einschreiben und KG kassieren.
Man kann sich nach einer absolvierter Ausbildung natürlich
noch mal ausbildungssuchend melden um das KG zu beziehen und
Was bitte ist denn der Status als Ausbildungssuchend? Das habe ich allerdings noch nie gehört.
Ich wollte eigentlich nur klar machen, dass es nicht stimmt, dass man - so wie Du es gesagt hattest - sofort seinen Anspruch auf Kindergeld verlieren würde, wenn man einen Minijob annimmt oder arbeitssuchend gemeldet ist. Klar, im Ausgangsfall wird keine Ausbildung mehr betrieben - aber wenn es so wäre, bestünde auch ein Anspruch auf Kindergeld, weswegen Deine Antwort nicht ganz richtig war, weil sie sehr absolut daherkam.
Was bitte ist denn der Status als Ausbildungssuchend? Das habe
ich allerdings noch nie gehört.
ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen. Wenn in anderen Städten die Ämter anders sind, dann freut es mich
Ich wollte eigentlich nur klar machen, dass es nicht stimmt,
dass man - so wie Du es gesagt hattest - sofort seinen
Anspruch auf Kindergeld verlieren würde, wenn man einen
Minijob annimmt oder arbeitssuchend gemeldet ist.
Als ich bis Sept. 199x keine Ausbildung gefunden hatte, habe ich mich beim AA gemeldet, das ich irgendein Aushilfsjob suche, wurde mir prompt das KG gestrichen, ohne Vorwarnung.
Klar, im
Ausgangsfall wird keine Ausbildung mehr betrieben - aber wenn
es so wäre, bestünde auch ein Anspruch auf Kindergeld,
weswegen Deine Antwort nicht ganz richtig war, weil sie sehr
absolut daherkam.