Kindergeldanspruch bei erwachsenen Kindern

Habe eine Frage: Meine Tochter (noch Schülerin, fast 19 Jahre) ist im vergangenen Monat im Streit von zu Hause weg. Sie hat sich bei ihrem 72jährigen (kein Tippfehler) Freund angemeldet. Ich rief bei der Familienkasse an, dort sagte man mir, es ist für die Familienkasse nicht relevant, wer das Kindergeld aufs Konto bekommt. Stimmt das? Meine Tochter fordert das Kindergeld, ich sagte, das muß sie selbst beantragen. Nun droht sie mit Klage. Frage: Bin ich denn zuständig, dafür zu sorgen, dass sie von der Familienkasse das Kindergeld bekommt? Sie kann sich doch selbst informieren, hat Handy, Internet. Wenn sie selbständig sein will, muß sie sich auch um behördliche Dinge kümmern, so sehe ich das. Bitte um sachlichen Rat, danke.

hallo
also sie sollte selbst bei der Familienkasse einen Atrag auf Abzweigung des kindergeldes stellen
die familienkasse wird dann sie anschreiben - und ihnen als kindergeldberechtigte einen vordruck schicken - in dem sie fragen bezüglich des unterhaltes stellen.
anschließend wird die familienkasse entscheiden - ob das kindergeld an ihre tochter abgezweigt werden kann.
aber diesen abzweigungsantrag muss ihre tochter selber stellen. und auch unterschreiben.
sie bleiben allerdings nach wie vor - mitteilungspflichtig gegenüber der familienkasse
Seien sie aber vorsichtig - wenn die familienkasse erfährt das ihre tochter nicht mehr bei ihnen wohnt und sie ihr keinen barunterhalt leisten - haben sie keinen anspruch mehr auf kindergeld und zuviel gezahltes kindergeld - ab dem monat des auszuges ihrer tochter - kann dann zurück gefordert werden
ist nur eine wahrnung - da ich ja nicht ihre akte kenne usw.
hoff ich konnte etwas helfen