Kindergeldanspruch bei Praktikum um Ausland

Hallo,
ich habe vor Medizin zu studieren, deswegen mache ich ein, aufs Studium hinführendes Praktikum in England. Habe ich in diesem Fall Kindergeldanspruch?
mit freundlichen grüßen

Hallo,
ich habe vor Medizin zu studieren, deswegen mache ich

ein,

aufs Studium hinführendes Praktikum in England. Habe

ich in

diesem Fall Kindergeldanspruch?
mit freundlichen grüßen

Hi,

wenn es nicht vergütet ist, hast du meines Wissens nach
Anspruch auf Kindergeld und deine eventuell vorhandenen
Geschwister Anspruch auf Bafög (du gehst sozusagen als
„zu unterhaltendes Geschwister“ in die Berechnung ein).
Aber: Ich kann dir nicht sagen, inwieweit das
dokumentiert sein muss, also ob du
z.B. zusätzlich zur Bescheinigung des Praktikums z.B.
den Auszug aus der Studienordnunung mit vorlegen musst,
der belegt, dass das Praktikum vorgeschrieben ist. Bei
der Bafög-Sache ist es jedenfalls so.

Bei dieser Frage sollte man sich an die zuständigen städtischen Behörden wenden, da die Bestimmungen in den Ländern nicht immer die gleichen sind.

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