Kindergeldanspruch beim volljährigen Kind

Hallo Leute,

angeblich soll es einen verhältnismäßig neuen Erlass oder Urteil oder irgendwas in dieser Richtung geben, der besagt, dass beim volljährigen Kind mit eigenem Einkommen das NETTO(!)einkommen des Kindes und nicht wie bisher das Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage für die Frage, ob den Eltern noch Kindergeld gewährt wird oder nicht, herangezogen werden muss.

Stimmt das? Kann ich diese „Bestimmung“ oder was auch immer es ist, irgendwo nachlesen?

Danke
S

Ich kenn nur den Abzug der SV-Beträge. Näheres zu weiteren Abzügen ist hier nachzulesen: http://www.beamte4u.de/einkommensgrenze0.html

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was ich (mit 4 Kindern) zu diesem Thema bisher erlebt bzw. in Erfahrung gebracht habe,
steht hier: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Gruß JoKu

echt genial
VIIIIELEN DANK
S