ein Azubi kann mit Netto-Azubi-Vergütung, Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld das WG-Zimmer, Nahrung, Kleidung usw. leidlich finanzieren. Durch Wechsel des Lehrjahres erhöht sich das brutto-Einkommen so, dass in diesem Jahr die Grenze für den Anspruch auf Kindergeld um ca. 400 EURO überschritten wird und somit für das ganze Jahr der Kindergeldanspruch (1.848 EURO netto!!!) erlischt.
Netto hat dieser Azubi 2007 also ca. 1.450 EURO weniger, was einem monatlichen Minus von ca. 120 EURO entspricht.
Da Kindergeld bei der Berechnung der BAB ohnehin nicht berücksichtigt wurde/wird, würde ein neuer BAB-Antrag nicht heilen.
Wer hat eine Idee, was dem Azubi zu raten bzw. wie ihm zu helfen wäre? Gibt es (auch) für Azubis sowas wie Stipendien odgl.?
Das zusätzliche Geld so investieren, dass es als Werbungskosten angerechnet werden kann, geht natürlich nur wenn du zusätlzich über die Werbungskostenpauschale kommst, ca 920€.
Bei 400€ zu viel müsstest es halt schaffen 1320€ Werbungskosten anzurechnen lassen, das würde dein anzurechnendes Einkommen mindern
Aktuelle Kindergeldgrenze liegt bei ca 8600€ + Sozialversicherungen
Das zusätzliche Geld so investieren, dass es als
Werbungskosten angerechnet werden kann, geht natürlich nur
wenn du zusätlzich über die Werbungskostenpauschale kommst, ca
920€.
Bei 400€ zu viel müsstest es halt schaffen 1320€
Werbungskosten anzurechnen lassen, das würde dein
anzurechnendes Einkommen mindern
Klar, das stimmt, ist aber definitiv nicht zu schaffen.
Aktuelle Kindergeldgrenze liegt bei ca 8.600,- € +
Sozialversicherungen
Wenn das zutrifft, ist die Kuh vom Eis, weil mein Kenntnisstand ist: max. 7.680,- EURO (denn das Jahreseinkommen beträgt 8.058,07 EURO). Wo steht, dass die aktuelle KG-anspruchsgrenze bei 8.600,- EURO liegt?
Aktuelle Kindergeldgrenze liegt bei ca 8.600,- € +
Sozialversicherungen
Wenn das zutrifft, ist die Kuh vom Eis, weil mein
Kenntnisstand ist: max. 7.680,- EURO (denn das Jahreseinkommen
beträgt 8.058,07 EURO).
Richtig ist (grobe Darstelleung):
Brutto minus Sozialversicheruing minus 920€ muss unter 7.680,- EURO bleiben.
Ob Du da jetzt drunter liegst, musst Du selbst mal ausrechnen.
Wo steht, dass die aktuelle KG-anspruchsgrenze bei 8.600,- EURO liegt?
während meiner Azubi-Zeit hatte ich ab dem zweiten Jahr eigentlich schon zuviel Brutto-Gehalt um noch Kindergeld zu bekommen.
Durch die Entfernung (Wohnung, Arbeitsort und Berufsschule)ging´s dann aber doch durch, weil´s jeweils fast 50km waren.