Kindergeldanspruch für über 18 Jahre alte Azubis

Liebe/-r Experte/-in,
mein Sohn begann, mit einem Alter von 22 Jahren, ab Okt. 2010 als Feldwebelanwärter eine zweite Ausbildung zum Fluggerätemechaniker bei der Bundeswehr. Diese Ausbildung endet voraussichtlich 06/2014
Ab Nov. 2011 wurde er zum Feldwebel befördert.
Im Dez./2012 stellten wir einen Antrag auf Kindergeldzahlung gem. der neuen Gesetzgebung 2012 für über 18 Jahre alte Auszubildende.

Dieser Antrag wurde auf Grund (§32 Abs. 4 EStG/ Satz 3 EStG) eines zu hohen Einkommens (Grenzbetrag 8004,00 EUR / Jahr) und auf Grund das er ab Nov. 2011 zum Feldwebel ernannt wurde abgelehnt.
Aber wie bereits erwähnt, befindet sich mein Sohn bis 2014 in einer Beruflichen Ausbildung.

Da aus seiner Kompanie für andere Kameraden mit gleicher Ausbildung und gleichem Werdegang Kindergeld bewilligt wurde, stellen sich für mich einige Fragen:

Besteht für uns ein Rechtsanspruch Kindergeld?
Weshalb wird bei der Familienkasse nicht mit gleichen Maßstäben beurteilt?
Kennt jemand Urteile auf welche man sich berufen kann?
Wo gibt es diesbezüglich unabhängige Beratungsstellen?

Ich bin für jede Hilfe sehr Dankbar

Mit freundlichen Güßen
Limmi

Kindergeldanspruch für über 18 Jahre alte Azubis
Hallo Fragesteller!
Leider kann ich diese Frage nicht beantworten.

Liebe® Limmi,

dieses ist eine rein juristische Frage die gerne jeder Rechtsanwalt beantwortet.

Eine kostenlose Einzelfall-Rechtsberatung kann hier nicht nicht erfolgen, dafür bitte ich um Verständnis.

W. Pühringer

Tut mir leid, da kann ich leider auch nicht weiterhelfen.

MfG

hallo limmi…
grundsätzlich besteht anspruch auf kige in der ausbildungszeit bis zum vollendeten 25 lebensjahr…das es eine zusätzliche begrenzung durch eine verdiensthöchstgrenze gibt wusste ich nicht. kann ich mir auch nicht vorstellen da kige extra so konzipiert ist das es komplett unabhängig vom einkommen der eltern ist…ob das beim auszubildenden auch so ist? ich bin nicht sicher…
seltsam ist das kameraden kige bewilligt wurde…anderes einkommen?? evtl. durch steuerklasse oder kinderfreibeträge??
familienkassen müssen bundesweit mit gleichem maßstab messen und zwar in diesem falle nach den reglungen des bgb…
ich würde in deinem fall einfach mal auf einer anderen familienkasse telefonisch nachhören…extra beratungsstellen gibt es da nicht. oft kennen sich aber die kollegen der sozialberatungsstellen von caritas etc oder schuldnerberater der gemeinden damit auch aus.
das wären meine tipps
liebe grüße sarah