Mahlzeit zusammen!
Ich habe eine Frage bzgl. des Kindergeldanspruches in der Ausbildung bei Überschreiten der Bruttoverdienstgrenze.
Also wir setzen Auszubildenden XY mit einem Bruttoverdienst in 2004 lt. LSt-Bescheinigung i.H.v. 8.880,- €.
- 8.880,- € Bruttoeinkommen 2004
./. 920,- € WK- Pauschbetrag 2004
./. 15,- € einbehaltene LSt
./. 1.850,- € AN- Beitrag am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
= 6.095,- € „Netto“- Verdienst 2004
Somit liegt der Azubi laut aktueller Rechtssprechung (BVerfG 11. Januar 2005) mit 1.585,- € unter dem Höchstverdienstgrenze. Die Eltern waren also in 2004 kingergeldberechtigt. Die Familienkasse war jedoch zuvor davon ausgegqangen, dass in 2004 kein Anspruch vorliegt. Lange Rede, kurzer Sinn, …
Wie und anhand welcher Formulare haben die Eltern nun nachträglich für den Veranlagungszeitraum 2004 das Kindergeld rückwirkend zu beantragen?
Vielen Danke im Voraus für Eure Hilfeleistungen!
Chris