Kindergeldanspruch in Ausbildung

Mahlzeit zusammen!

Ich habe eine Frage bzgl. des Kindergeldanspruches in der Ausbildung bei Überschreiten der Bruttoverdienstgrenze.

Also wir setzen Auszubildenden XY mit einem Bruttoverdienst in 2004 lt. LSt-Bescheinigung i.H.v. 8.880,- €.

  • 8.880,- € Bruttoeinkommen 2004
    ./. 920,- € WK- Pauschbetrag 2004
    ./. 15,- € einbehaltene LSt
    ./. 1.850,- € AN- Beitrag am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
    = 6.095,- € „Netto“- Verdienst 2004

Somit liegt der Azubi laut aktueller Rechtssprechung (BVerfG 11. Januar 2005) mit 1.585,- € unter dem Höchstverdienstgrenze. Die Eltern waren also in 2004 kingergeldberechtigt. Die Familienkasse war jedoch zuvor davon ausgegqangen, dass in 2004 kein Anspruch vorliegt. Lange Rede, kurzer Sinn, …

Wie und anhand welcher Formulare haben die Eltern nun nachträglich für den Veranlagungszeitraum 2004 das Kindergeld rückwirkend zu beantragen?

Vielen Danke im Voraus für Eure Hilfeleistungen!

Chris

hi,

wurde für 2004 bestandskräftig ein kindergeldanspruch mit bescheid abgelehnt, dann hast du pech! nur wenn aufgrund einfacher mündlicher auskunft abgesagt wurde („ne sie verdienen zuviel, ein antrag lohnt nicht“), ist ein antrag noch möglich.

gruss vom

showbee

Wie und anhand welcher Formulare haben die Eltern nun
nachträglich für den Veranlagungszeitraum 2004 das Kindergeld
rückwirkend zu beantragen?

Vielen Danke im Voraus für Eure Hilfeleistungen!

Chris

Ausführlich in:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm (rot unterlegte Bereiche)

Gruß JoKu