Kindergeldanspruch nach Auslandsaufenthalt

Hallo, mein Sohn hat im Sommer 2014 Abi gemacht und ist anschließend für 7 Monate nach Neuseeland und hat für diesen Zeitraum kein Kindergeld bezogen, da „Travel und Work“ nicht als Studienreise anerkannt wird. Nun ist er seit Ende Januar 2015 wieder zurück und fängt zum 1.3.2015 ein 3monatiges Praktikum an. Normalerweise sollte eine Frist zwischen zwei Ausbildungsstätten 4 Monate nicht überschreiten. Wie sieht das nun in diesem Fall aus? Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus, lg Perle

Moin,
wie alt ist denn der Sohnemann??

MfG

Er wird nächsten Monat 20