ich hatte vom 1.2.2008 bis 8.10.2010 in der schweiz gearbeitet und meine familie ist hier in deutschland geblieben und ich hatte auch meinen festen wohnsitz in deutschland .ich war bei einem AG in der schweiz angestellt und meine frau hat hier keine gelder bezogen vom staat,ausser das Kindergeld.jetzt meldet sich die familienkasse und sagt das meine frau keinen anspruch auf kindergeld hatte während dieser zeit obwohl sie diese geld beantragt hatte und immer in deutschland wohnsitz hat.ich war auch dauerhaft wohnsitz in deutschland.wie verhält sich das ganze denn .
Tja, ist ein wenig schwierig zu beantworten mit so wenig Informationen. Wenn Sie mit ihrer Frau(?) verheiratet sind, sind sie rechtlich für Ihre Frau verantwortlich, d.h. sie hat keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Ist sie denn noch in der 1. Berufsausbildung?? Wenn nicht, ist somit auch der Anspruch verwirkt.