Kindergeldanspruch

Hallo Ihr Wissenden,

hätte mal eine Frage zum Thema Kindergeld. Ein Bekannter von mir (17 J.) wurde von seiner Stiefmutter rausgeeckelt und wohnt nicht mehr zu Hause (ist bei einem Kollegen untergekommen und hilft ihm dafür ein bischen). Er hat keinen Schulabschluss und keine Ausbildung. Versuche in Richtung Abschluss machen etc. schlugen fehl. Hat völlig den Anschluss verloren. Er bekommt eine Halbweisenrente.

Hat er noch Anspruch auf Kindergeld oder nicht???

Danke für eure Antworten.

Viele Grüße
Yvonne

Kindergeldanspruch haben Erziehungsberechtigte
Salü Yvonne

hätte mal eine Frage zum Thema Kindergeld. Ein Bekannter von
mir (17 J.) wurde von seiner Stiefmutter rausgeekelt und
wohnt nicht mehr zu Hause (ist bei einem Kollegen
untergekommen und hilft ihm dafür ein bischen).

Er ist noch nicht volljährig, also muss es Erziehungsberechtigte geben, die Kindergeld erhalten. Diese Empfänger sollten auch ihren Pflichten gerecht werden.

Im übrigen sollte sich das „Früchtchen“ mal an das Jugendamt wenden.

Er hat keinen
Schulabschluss und keine Ausbildung. Versuche in Richtung
Abschluss machen etc. schlugen fehl. Hat völlig den Anschluss
verloren.

Bei einer solchen „Karriere“ sollte er sich frühzeitig vor seinem 18. Geburtstag nach der Adresse vom Sozialamt erkundigen, denn da wird er wohl enden.

Verständnisloser Gruss vom Walti

Hallo Walter,

erst mal danke für deine Antwort.

Salü Yvonne

hätte mal eine Frage zum Thema Kindergeld. Ein Bekannter von
mir (17 J.) wurde von seiner Stiefmutter rausgeekelt und
wohnt nicht mehr zu Hause (ist bei einem Kollegen
untergekommen und hilft ihm dafür ein bischen).

Er ist noch nicht volljährig, also muss es
Erziehungsberechtigte geben, die Kindergeld erhalten. Diese
Empfänger sollten auch ihren Pflichten gerecht werden.

Nicht so einfach. Das ist wohl der Vater und der rückt nichts raus. Und seine Schwester meint, da er nicht zur Schule geht bekommt er kein Kindergeld.

Im übrigen sollte sich das „Früchtchen“ mal an das Jugendamt
wenden.

Er hat keinen
Schulabschluss und keine Ausbildung. Versuche in Richtung
Abschluss machen etc. schlugen fehl. Hat völlig den Anschluss
verloren.

Bei einer solchen „Karriere“ sollte er sich frühzeitig vor
seinem 18. Geburtstag nach der Adresse vom Sozialamt
erkundigen, denn da wird er wohl enden.

Leider - das Thema ist nämlich, dass er eigentlich nicht doof ist und seine verstorbene Mutter im ordentliche Manieren beigebracht hat. Ich versuche schon auf ihn einzuwirken aber Du weißt doch wie das ist. Ältere haben ja nie Recht. Habe dann schon versucht, ihm das Arbeiten über das Geldverdienen schmackhaft zu machen - nach dem Motto: Du willst doch auch mal eine Freundin haben und ihr/euch was bieten/leisten könnnen. Er ist aber so in seinem Trott gefangen. Auf dieser „Ersatzschule“ waren ja seiner Auffassung nach nur Looser und Idioten. Er vergißt da nur mal, dass er da ja eigentlich auch zu gehört. Aber meine Möglichkeiten sind begrenzt und ich habe auch nicht wirklich Lust, mir die Finger zu verbrennen, wenn ich ihm eine Lehrstelle besorge (wenn das überhaupt möglich ist) und er diese dann hinschmeißt. Dann bin ich die Dumme.

Und am Kragen packen und hinschleifen kann ich ihn auch nicht

„eineebensowenigverstehende“ Yvonne

Verständnisloser Gruss vom Walti

Erziehungsberechtigte haben Pflichten
Salü Yvonne

erst mal danke für deine Antwort.

Bitte gerne!

Nicht so einfach. Das ist wohl der Vater und der rückt nichts
raus. Und seine Schwester meint, da er nicht zur Schule geht
bekommt er kein Kindergeld.

Also wird Daddy wohl Kindergeld erhalten. Warum soll der Staat, denn ein zweites Mal zahlen? Der Vater muss seinen Pflichten als Erziehender nachkommen.
Ferner gilt:
Mal an das Jugendamt wenden.

Leider - das Thema ist nämlich, dass er eigentlich nicht doof
ist und seine verstorbene Mutter im ordentliche Manieren
beigebracht hat. Ich versuche schon auf ihn einzuwirken aber
Du weißt doch wie das ist. Ältere haben ja nie Recht. Habe
dann schon versucht, ihm das Arbeiten über das Geldverdienen
schmackhaft zu machen - nach dem Motto: Du willst doch auch
mal eine Freundin haben und ihr/euch was bieten/leisten
könnnen. Er ist aber so in seinem Trott gefangen. Auf dieser
„Ersatzschule“ waren ja seiner Auffassung nach nur Looser und
Idioten. Er vergißt da nur mal, dass er da ja eigentlich auch
zu gehört. Aber meine Möglichkeiten sind begrenzt und ich habe
auch nicht wirklich Lust, mir die Finger zu verbrennen, wenn
ich ihm eine Lehrstelle besorge (wenn das überhaupt möglich
ist) und er diese dann hinschmeißt. Dann bin ich die Dumme.

Sozialromatikerîn? Hier kann ich nur sagen: Jeder ist seines Glückes Schmied!
Aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit!

Gruss Walti

Hallo Walter,

Salü Yvonne

erst mal danke für deine Antwort.

Bitte gerne!

Nicht so einfach. Das ist wohl der Vater und der rückt nichts
raus. Und seine Schwester meint, da er nicht zur Schule geht
bekommt er kein Kindergeld.

Also wird Daddy wohl Kindergeld erhalten. Warum soll der
Staat, denn ein zweites Mal zahlen? Der Vater muss seinen
Pflichten als Erziehender nachkommen.

Oh, nein, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Der Staat soll ja nicht ein zweites Mal zahlen. Ich gehe davon aus, dass der Vater Kindergeld erhält - aber er gibt das nicht weiter und der Kontakt ist schlecht. Die Stiefmutter sackt sich alles ein. Daher habe ich ihm gesagt: Ab zum Amt und dort die Sachlage darlegen und das Kindergeld an ihn direkt gehen lassen. Daraufhin kam dann die Frage auf, ob er überhaupt auf Grund der Sachlage Anspruch darauf hat.

Ferner gilt:
Mal an das Jugendamt wenden.

Leider - das Thema ist nämlich, dass er eigentlich nicht doof
ist und seine verstorbene Mutter im ordentliche Manieren
beigebracht hat. Ich versuche schon auf ihn einzuwirken aber
Du weißt doch wie das ist. Ältere haben ja nie Recht. Habe
dann schon versucht, ihm das Arbeiten über das Geldverdienen
schmackhaft zu machen - nach dem Motto: Du willst doch auch
mal eine Freundin haben und ihr/euch was bieten/leisten
könnnen. Er ist aber so in seinem Trott gefangen. Auf dieser
„Ersatzschule“ waren ja seiner Auffassung nach nur Looser und
Idioten. Er vergißt da nur mal, dass er da ja eigentlich auch
zu gehört. Aber meine Möglichkeiten sind begrenzt und ich habe
auch nicht wirklich Lust, mir die Finger zu verbrennen, wenn
ich ihm eine Lehrstelle besorge (wenn das überhaupt möglich
ist) und er diese dann hinschmeißt. Dann bin ich die Dumme.

Sozialromatikerîn? Hier kann ich nur sagen: Jeder ist seines
Glückes Schmied!
Aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit!

Nichts desto trotz tut mir der Junge leid. Er hat schon genug durchgemacht und ist auch krank (hat einen Schlauch vom Gehirn in den Magen laufen). Und er hat halt die falschen Vorbilder…

Gruß

Yvonne

Gruss Walti

Hallo!

Sozialromatikerîn? Hier kann ich nur sagen: Jeder ist seines
Glückes Schmied!
Aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit!

Ja man muss schon selbst etwas dazu beitragen. Aber derartig zu generalisieren und jedem, der sozial abrutscht selbst die Schuld zu geben ist Unsinn - zumindest kommen manche, von mir aus auf Grund eines selbstgemachten Fehlers, in eine Teufelsspirale, aus der sie tatsächlich nicht mehr herauskommen.

Gruß
Tom

Hallo Yvonne!

Ich würde an seiner Stelle einfach mal zum Arbeitsamt marschieren, denn von da kommt ja das Kindergeld. Dort kann er sagen, dass er nicht mehr zu Hause wohnt und von dort auch keine Unterstützung erhält. Er soll auch sagen, seit wann das so ist. So schnell wie dem Vater dann das Kindergeld entzogen wird, kannst du gar nicht schauen. Vielleicht sogar rückwirkend, was natürlich das beste wäre. Ich denke, dass es für das Arbeitsamt in diesem Fall kein Problem darstellt, das Kindergeld an deinen Bekannten selbst auszuzahlen.

Anspruch auf Kindergeld besteht generell bis zum 18. Lebensjahr. Es gibt bis dahin keine sonstige Voraussetzung. Danach kann man es unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr erhalten.

Viele Grüße

Florian Mair

indergeld und Waisenrente
bekommt er bis 18. Ab 18 muss er einen Schulbesuch oder einen Ausbildungsvertrag bzw. gleichwertiges (soziales Jahr, Maßnahmen durch das ARbeitsamt - die er auch ohne Schulabschluss machen kann im übrigen, zumindest in Berlin gibts so was…) nachweisen, um weiterhin Anspruch auf beides bis max. zum 27. Lebensjahr geltend zu machen. DAs musste dann halbjährlich/bzw. jährlich alles immer wieder nachweisen, ansonsten wird die Zahlung ausgesetzt.

Hoffe, geholfen zu haben.

Grüße
Gerry

Danke - owT

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