Hallo zusammen.
Folgendes Problem: Eine imaginäre Person ist 21, befindet sich allerdings in keinem Ausbildungs oder Arbeitsverhältnis, und den Eltern dieser Person steht damit Kindergeld zu (was die imaginären Eltern ans Kind weiterreichen würden).
Nun bekommt die Mutter dieses Person seit dem das „Kind“ 18 ist, kein Kindergeld mehr. Die Mutter hat zu diesem Zeitpunkt im öffentlichen Dienst gearbeitet.
Hier war ein Hindernis, dass man nicht ordentlich belegen konnte, dass das Kind bemüht ist, einen Ausbildungsplatz zu finden (fehlende Rückmeldungen auf Bewerbungen, Telefonische Anfrage bei Unternehmen,Status nur „arbeitslos“ bei der Argentur usw.)
Das imaginäre Kind ist wie gesagt jetzt 21, hat zwischenzeitlich ein halbjähriges Praktikum (ohne Bezahlung)), 3 Monate Vollzeitarbeiten sowie den Zivildienst erledigt.
Im Moment steht es bei der Argentur sowohl auf arbeitslos als auch ausbildungsplatzsuchend.
Nun hat auch zu beginn des Jahres die mutter im öffentlichen Dienst aufgehört.
Wo beantragt die Mutter jetzt das Kindergeld? Bei der normalen? Oder doch bei der öffentlichen, weil die damals dafür zuständig war?
Und kann das damals nicht genehmigte Kindergeld rückwirkend über die normale Familienkasse ausgezahlt werden?