Hallo unser neffe wohnt bereits seit sechs monaten bei uns zu Hause da sein Vater inhaftiert wurde und die mutter verstarb. Jetzt meine Frage kann ich ohne zustimmung des Vaters(der nicht einstimmt)das Kindergeld beantragen oder mache ich mich da strafbar mit??
strafbar - nein - im gegenteil. sie haben das kind in ihren haushalt aufgenommen - sowmit haben sie anspruch auf kindergeld und nicht der vater
das kind sollte aber nicht 18 jahre alt sein
Das Jugendamt aber meint wir müssten erst die Sorgerechtsverhandlung abwarten. Stimmt das???
strafbar - nein - im gegenteil. sie haben das kind in ihren
haushalt aufgenommen - sowmit haben sie anspruch auf
kindergeld und nicht der vater
das kind sollte aber nicht 18 jahre alt sein
puh - jetzt haben sie mich erwischt-
warum füllen sie nicht einfach einen Antrag auf Kindergeld aus - und bringen den am besten persönlich bei der Famka vorbei - beim Kundenschalter der famka
dort können sie gleich mal nachfragen
oder fragen sie bei ihrer famka mal per e-mail einfach nach
Familienkasse-Ihre zuständige [email protected]