Hallo,
ich Azubi 19 Jahre alt, folgendes Problem:
habe Kindergeldantrag für 2003 gestellt, leider wurde dieser Antrag abgelehnt. Habe dann Einspruch erhoben, weil ich nach meiner Berechnung unter der Verdienstgrenze von 7.188,- € bin.
Kann ich nachträglich noch irgend welche Pauschbeträge angeben?
Ich habe als Werbungskosten angegeben:
Fahrtgeld (Kilometergeld von zu Hause nach Schule, zu Hause nach Arbeit)
da Du oofensichtlich typische Berufskleidung trägst, sind auch angemesene Reinigungskosten als Werbungskosten ansetzbar. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Waschgänge, Art der Wäsche usw… Gibt auch zahlreiche Urteile dazu.
Als Azubi würde ich zwischen 100,- - 200,- EUR ansetzen. Vielleicht reicht das ja schon, unter die Grenze zu kommen. Ansonsten sehe ich wenig Chancen.
gruß
Michael
fällt mir gerade ein.
Kontoführungsgebühr 16,- EUR
Wenn vorhanden:
Unfallversicherung, davon 50% WK
Rechtsschutzversicherung, davon der berufliche Anteil (wird Dir von Deiner VersGesellschaft bescheinigt), i.d.R. zwischen 40 und 50%.
Gruß
Michael
Kindergeldantrag abgelehnt
Hallo,
werde ich mal probieren.
Habe jetzt eine Auflistung der Berechnung der Werbungskosten von der Agentur für Arbeit:
meine Kommentar in [(…)]
Aufwendung für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
171 Tage, Einfache Strecke 12 Km, für erste 10 km und weitere km 0,30 € = ges.: 615,60€ [(für die ersten 10 km krieg ich 0,30 €, für die weiteren 2 km gibt es doch 0,40 € oder täusche ich mich da ?!?)]
Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden: 90,00 €
Aufwendungen für Arbeitsmittel:
berücksichtigte Arbeitsmittel:
Kopiengeld Schule: 40 €, Sicherheitsschuhe mit Einlagen 99,90 €, Schuhe 94 €, Latzhose 28 €, Schreibmaterial 8,56 € = ges.: 287,56 € [(meine Latzhose kostete 28,00 € + 4,48 € MWST, warum wird nur der Bruttobetrag erstattet?!?)]
Aufwendungen aus Anlass des Besuchs der Berufschule
Eigene Verkersmittel: 41 Tage, Hin- u. Rückfahrt 81 km
Kilometerpauschale 0,30 € = 996,30 €
Verpflegungsmehraufwendungen: 41 Tage mit Abwesenheit von min. 8 Std., Pauschale 6 € = 246 €
= ges.: 1242,30 €
…alles zusammen 2235,46 €
…+ PC Zubehör (75%) 230,19 €
…- Fahrtzuschuss Arbeitgeber: 164,00 €
ges.: 2301,65 €
dann probier ich es jetzt noch mit:
-Reinigugnskosten in Höhe von 100€
-Pauschale Kontoführunggebühr 16€
-Unfallversicherung, geht das auch mit UPR? Jahresbeitrag 399,93 € (50% = 199,97 €)
-Arbeitsmaterial ohne Belege 102 €
Ich vermisse in der ganzen Aufstellung irgendwie die Fachliteratur (Bücher,Zeitschriften).
Mussten denn keinerlei Unterlagen kopiert werden? Wo sind also die Koierkosten?
Auch habe ich Fahrten zu einer Lerngruppe nicht gefunden.
Und wie siehts eigentlich mit beruflich veranlassten Telefonkosten vom eigenen Telefon aus. Wenn man schon nicht zur Lerngruppe gefahren ist (je gefahrenen km € 0,30 ansetzen), hat man doch zumindest mit den Mitschülern telefonisch über den Hausaufgaben gesessen, oder?
Aufwendung für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
171 Tage, Einfache Strecke 12 Km, für erste 10 km und weitere
km 0,30 € = ges.: 615,60€ [(für die ersten 10 km krieg ich
0,30 €, für die weiteren 2 km gibt es doch 0,40 € oder täusche
ich mich da ?!?)]
Da täuscht du dich! Ab dem Jahr 2004 gibt es pro km nur noch 0,30 EUR. Der 0,40 EUR ab dem 11. Kilometer wurden gestrichen.
-Pauschale Kontoführunggebühr 16€
Kontoführungsgebühr wird nicht herangezogen! Was haben diese Kosten mit deiner Ausbildung zu tun?
-Unfallversicherung, geht das auch mit UPR?
Ich denke schon.
-Arbeitsmaterial ohne Belege 102 €
Geht nicht. Die AA akzeptiert keine Pauschbeträge!
Nachtrag:
Hallo,
also der Kindergeldantrag gilt für das Kalenderjahr 2003. Bekomm ich dann für die ersten 10 km 0,30 € und dann für die anderen 2 0,40 €??
so stand es auf meinem Angabenblatt von der Agentur für Arbeit.
anrechenbar sind die anteiligen Prämien für die KFZ-Haftpflicht-Versicherung u. anteilige KFZ-Steuern(= berufl. gefahrene km : gefahrene km des ganzen Jahres x Versicherungsprämie)!
hattest du vielleicht KFZ-Reparaturkosten, die auf den Schul- oder Arbeitsweg zurückzuführen sind (Unfall, Marderschaden, Vandalismus, etc.), in der Folge Leihauto, Taxi (Mehrkosten)?
Prämienerhöhung wegen Schadensregulierung durch Versicherung?