Kindergeldantrag wegen Behinderung

Hallo,
ich bin leider mit 26 in der Situation das ich schon die EM- Rente bekomme.
Im Rentenbescheid steht, das die Voraussetzungen ab dem 31.3.2010 vorliegen, da war ich noch nicht 25 und somit evtl noch Kindergeldberechtigt.

Meine Eltern stellten also einen Antrag und legten meinen Rentenbescheid dabei.
Jetzt kam ein Schreiben das man bitte Nachweisen sollte, das die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Der Rentenbescheids hat wohl alleine nicht ausgereicht.
An was für Unterlagen weist man denn nach, wann die Behinderung eingetreten ist?

Puh, ich denke, anhand medizinischer Belege von Deinem Hausarzt.
Er soll Dir einfach ein Schhreiben fertig machen, in dem er bestätigt, dass Du schon vor Deinem 25igsten Lebensjahr diese Behinderung hattest.

Wenn dem nicht so war, kann er es natürlich auch nicht belegen, dann müsstest Du Dich einmal erkundigen, was diese Tatsache für Auswirkungen auf Deine Rentenbewilligung hätte.
Rufe doch mal beim zuständigen Versorgungsamt an und lass dich beraten.

In vielen Städten gibt es auch einen Sozialhelfer, der bei solchen Problemen in der Regel zur Seite steht.

Notfalls geh zu einer Hilfsorganisation wie dem „roten Kreuz“ oder frag dort einmal, ob sie wissen, an wen Du Dich wenden kannst.

Ich habe schon davon gehört, dass es Menschen gibt( Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter) die einem beim Ausfüllen von Anträgen zur Seite stehen.

Ich denke, jedes Amt müsste über solch eine „Sozialstation“ oder eine „soziale Anlaufstelle für Fragen“ verfügen.

Einfach traun und immer wieder fragen!
Kaum ein Mensch ist von Beginn an vertraut mit den Formularen, es dauert bei jedem viele Jahre, bis er da durchblickt.

Eventuell hilft Dir auch Dein Arzt oder das Gesundheitsamt(ein netter Mitarbeiter dort?)?

Frag einfach immer wieder, trau Dich !! :smile:

LG fallada

Hallo, Jordon,
ich bin zwar kein Sozialrechtsexperte, aber ich denke, helfen würde eine ärztliche Stellungnahme mit entsprechendem Befund. Aber vielleicht hat die Kindergeldkasse auch nur den Rentenbescheid nicht gründlich gelesen, denn die Rentenstelle wird ja die gesundheitlichen Umstände bereits geprüft haben.
Viel Erfolg!
Freundliche Grüße, Winfried Mall

Hallo,
da bin ich etwas überrascht. Aber wenn die mehr haben wollen als den Rentenbescheid, dann würde ich meinen Schwerbehindertenausweis noch vorlegen. Ausserdem hast Du zu Deinem Ausweis auch einen Bescheid bekommen, hier steht das Anerkennungsdatum auch drin. Das müsste wohl reichen.

MfG WBPY

Moin, die Behinderung wird offiziell von einem Amt festgestellt, in den meisten Fällen ist es das Versorgungsamt. Das ist der entscheidende Ansatz. Wenn du jedoch bereits eine Erwerbsminderungsrente bekommst, muss von irgend jemandem festgestellt worden sein, weswegen eine Erwerbsminderung vorliegt. Sollte dir das Untersuchungsergebis vorliegen, kannst du hilfsweise mit diesem Ergebnis etwas erreichen versuchen.

Viele Glück!
Gruß, Ulrich

Hallo,
einen Schwerbehindertenausweis habe ich erst nach meinen 25 Lebensjahr beanngagt, ebenso die EM- Rente, aber im Rentenbescheid steht drin, das die Voraussetzungen schon ab 31.3.2010 vorlagen, da war ich noch keine 25.
Werde einmal Versuche on mir meine Behandelten Ärtze ein Attest ausstellen.

Hallo,
danke für deine Antwort.
Den Schwerbehindertenausweis habe ich erst nach meinem 25. Lebensjahr beantragt.
Ich werde versuche von meinen Behandelten Ärzten ein Attest zu bekommen.

Hallo,
danke für deine Antwort.
Ja, ich werde versuchen ein Attest zu bekommen und die Kindergeldstelle evtl noch einmal auf den Rentenbescheid hinweisen.

Hallo,
danke für deine Antwort.
Mal sehen wer mir da helfen kann, ich werde ersteinmal nach einen Attest fragen und das der Kindergeldstelle zu kommen lassen.
Meine Sozialarbeiter den ich im Alg 2 Bezug hatte, wurde mir da ich jetzt ins SGB 12 gerutscht bin weggenommen, da er vom Jobcenter bezahlt wird.

Ja, ich kenne das Problem, dass die Sozialarbeiter ständig wechseln.
Doch eine Frage wird er Ihnen sicherlich gerne beantworten, wenn Sie ein gutes Verhältnis gehabt hatten.
Außerdem gibt es immer einen Menschen, der gerade für einen zuständig ist. Wenn man dessen Auskünften nicht so recht glaubt, hat jeder dieser Leute auch noch einen Vorgesetzten, an den man sich wenden kann.

Oder man sagt ganz unverblühmt wie Wahrheit, nämlich, dass man sich nicht gut auskennt, mit dem ganzen Behördenkram, bzw. dem Ausfüllen der unzähligen Anträge.
Sie sollen Ihnen bitte mitteilen, ob es einen Beauftragten gibt, der für Verständnisfragen zuständig ist.
Gerade im Behindertenbereich müsste es solche Leute doch geben, schließlich gibt es auch geistig behinderte Menschen, die Unterstützung bedürfen.
Wobei ich keineswegs sagen möchte, dass man unter einer geistigen Beeinträchtigung leidet, wenn man sich außer Stande sieht, diesen Bürokratiewahnsinn in seiner ganzen Komplexität zu überblicken.

Doch wie gesagt, aus diesem Grunde MUSS eine Stelle ,wie das Versorgungsamt, einfach eine Person angestellt haben, die zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht!

Ansonsten: Fragen was das Zeug hält, bis einer der Beamten eine zufriedenstellende antwort parat hat :wink:

Kann der Arzt nicht weiterhelfen?

LG Fallada

Hallo,

unter Umständen reicht ein Attest eines Arztes aus, welcher dies bestätigt. Ansonsten frag doch einfach maö bei der Rentenversicherung nach.

Gruß

Hallo,

sorry, dass ich jetzt erst antworte. War einige Tage nicht erreichbar.
Ich denke am Besten führst Du den Nachweis über ein ärztliches Attest oder Gutachten. Sprich am besten mal mit deinem behandelnden Arzt.
Ansonsten frag einfach mal bei der Kindergeldstelle nach, welchen Nachweis die gerne hätten bzw. anerkennen. Ich denke dann bist du auf der sicheren Seite.

Viel Erfolg,

Matthias