Herr H und Frau F sind geschieden. Sie haben ein gemeinsames Kind K. Frau F betreut das Kind K, Herr H zahlt Kindesunterhalt. Wenn nun F mit K ins benachbarte EU-Ausland zieht und dort arbeitet, erhält F dann weiterhin Kindergeld aus Deutschland? Oder kann H das Kindergeld beziehen, weil K ja auch weiterhin deutscher Staatsbürger ist? Gibt es einen Kindergeldausgleich zwischen den Staaten? Inwiefern wirkt sich ein geringeres Kindergeld im EU-Ausland auf die Unterhaltspflicht von H aus?
Herr H und Frau F sind geschieden. Sie haben ein gemeinsames Kind K. Frau F betreut das Kind K, Herr H zahlt Kindesunterhalt. Wenn nun F mit K ins benachbarte EU-Ausland zieht und dort arbeitet, erhält F dann weiterhin Kindergeld aus Deutschland?
nein.
Oder kann H das Kindergeld beziehen, weil K ja auch weiterhin deutscher Staatsbürger ist?
Gibt es einen Kindergeldausgleich zwischen den Staaten?
sorry, weiß ich nicht.
Inwiefern wirkt sich ein geringeres Kindergeld im EU-Ausland auf die Unterhaltspflicht von H aus?
Keine Ahnung, da das eine zivilrechtliche Frage ist.
Der deutsche Anspruch auf Kindergeld wird um das ausländische Kindergeld gekürzt, so dass insgesamt nur die inländische Höhe erreicht wird. http://www.bzst.de/003_menue_links/010_kindergeld/03…
PDF-Dokument zum Kindergeld, allgemein
Danke! Das hilft weiter.
Ich hoffe, ich verstehe es demnach richtig, dass in diesem Fall der in Deutschland lebende geschiedene H das Kindergeld beziehen kann, obwohl das Kind nicht bei ihm lebt.