Kindergeldausgleich

Hallo,

ich knobele an folgendem Rechtsproblem:

Herr H und Frau F sind geschieden. Sie haben ein gemeinsames Kind K. Frau F betreut das Kind K, Herr H zahlt Kindesunterhalt. Wenn nun F mit K ins benachbarte EU-Ausland zieht und dort arbeitet, erhält F dann weiterhin Kindergeld aus Deutschland? Oder kann H das Kindergeld beziehen, weil K ja auch weiterhin deutscher Staatsbürger ist? Gibt es einen Kindergeldausgleich zwischen den Staaten? Inwiefern wirkt sich ein geringeres Kindergeld im EU-Ausland auf die Unterhaltspflicht von H aus?

Dank im Voraus!
Findus

Hallo,

Herr H und Frau F sind geschieden. Sie haben ein gemeinsames Kind K. Frau F betreut das Kind K, Herr H zahlt Kindesunterhalt. Wenn nun F mit K ins benachbarte EU-Ausland zieht und dort arbeitet, erhält F dann weiterhin Kindergeld aus Deutschland?

nein.

Oder kann H das Kindergeld beziehen, weil K ja auch weiterhin deutscher Staatsbürger ist?

ja, siehe http://74.125.39.104/search?q=cache:nmptd8sq3FcJ:cdl…

Gibt es einen Kindergeldausgleich zwischen den Staaten?

sorry, weiß ich nicht.

Inwiefern wirkt sich ein geringeres Kindergeld im EU-Ausland auf die Unterhaltspflicht von H aus?

Keine Ahnung, da das eine zivilrechtliche Frage ist.

Der deutsche Anspruch auf Kindergeld wird um das ausländische Kindergeld gekürzt, so dass insgesamt nur die inländische Höhe erreicht wird.
http://www.bzst.de/003_menue_links/010_kindergeld/03…
PDF-Dokument zum Kindergeld, allgemein

Schöne Grüße
C.

MOD: Zeilenumbrüche entfernt

Danke! Das hilft weiter.
Ich hoffe, ich verstehe es demnach richtig, dass in diesem Fall der in Deutschland lebende geschiedene H das Kindergeld beziehen kann, obwohl das Kind nicht bei ihm lebt.

Gruß
Findus