Hallo zusammen,
bei der Kindergeldberechnung wird von dem Brutto Gehalt eines Kindes die Sozialversichungsbeiträge abgezogen, ist es dann immer noch möglich die Werbungskostenpauschale abzuziehen?
also Brutto - Sozialversichungsbeiträge - 920
Hallo zusammen,
bei der Kindergeldberechnung wird von dem Brutto Gehalt eines Kindes die Sozialversichungsbeiträge abgezogen, ist es dann immer noch möglich die Werbungskostenpauschale abzuziehen?
also Brutto - Sozialversichungsbeiträge - 920
Ja, oder man nimmt sogar, sofern mehr als 920 Euro, die tatsächlichen Werbungskosten.
VG
e
also Brutto - Sozialversichungsbeiträge - 920