Kindergeldberechnung

Hallo zusammen,

bei der Kindergeldberechnung wird von dem Brutto Gehalt eines Kindes die Sozialversichungsbeiträge abgezogen, ist es dann immer noch möglich die Werbungskostenpauschale abzuziehen?

also Brutto - Sozialversichungsbeiträge - 920

Ja, oder man nimmt sogar, sofern mehr als 920 Euro, die tatsächlichen Werbungskosten.

VG
e

also Brutto - Sozialversichungsbeiträge - 920