Liebe Leute,
folgende Frage:
Ist mein Mann für meine Tochter kindergeldberechtigt?
Sie ist nicht sein leibliches Kind.
Sie wohnt mit uns zusammen und bis jetzt bekomme ich das Kindergeld.
Es wäre von Vorteil, wenn er das bekommen würde.
Google, die Kindergeldkassenseite und das Archiv habe ich schon bemüht und bin nicht erhellend fündig geworden.
Vielleicht kann man die Frage auch so stellen: Kann ich meine Kindergeldberechtigung auf meinen Ehemann übertragen?
Dank euch für die Mühe
Gruß
Kerstin
Hallo
Ist mein Mann für meine Tochter kindergeldberechtigt?
Sie ist nicht sein leibliches Kind.
Sie wohnt mit uns zusammen und bis jetzt bekomme ich das
Kindergeld.
Es wäre von Vorteil, wenn er das bekommen würde.
Auch für ein Stiefkind kann KG beantragt werden. Voraussetzung: Es lebt in einem Haushalt mit dem Stiefelternteil (§ 63 Einkommensteuer-Gesetz). Ihr müsst nur den entsprechenden Antrag stellen und Du Dich mit dem Wechsel einverstanden erklären.
Gruß
Daisy
danke + genial + * - owT
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oh wie schön, gerne - owT
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