Kindergeldbetrug

Bin ich als pensionierte Beamtin verpflichtet den Kindergeldbetrug meiner Stieftochter bei der Kindergeldkasse anzuzeigen? Sie ist immatrikuliert, geht nicht zur Uni aber bezieht das Kindergeld. Dieses macht sie schon seit ca 6 Monaten…

Danke für eure Antworten.

voraussetzung für den bezug von kindergeld ist die immatrikulation, nicht der besuch von vorlesungen. es liegt also kein betrug vor, auch wenn dir das nicht passt.

Hallo,

ich glaube hier liegt eher ein persönliches Problem vor? Der Bezug ist durch die Immatrikulation gedeckt.

Alter Hut. Bereits von "dwarswart genannt.

Ich war einfach zu langsam :smile:

Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld ist, dass man ein Kind hat. Wenn deine Stieftochter ein Kind hat, hat sie Anspruch auf Kindergeld. Schließlich ist sie ihrem Kind gegenüber ja unterhaltspflichtig.

das kind ist die oben genannte stieftochter selber.

Dann hat der Vater den Anspruch. Der ist ja auch unterhaltsverpflichtet gegenüber dem Kind.