Kindergeldfrage

Angenommen ein Student mit befristeten Verträgen arbeitet nebenher, so dass er im Laufe des Jahres -ab August - insgesamt mehr als 7680 EUR (Grenzbetrag) verdient.
Entfällt dann das Kindergeld auch für die Monate Januar bis August mit Rückzahlunsgverpflichtung, oder gilt der Fortfall des Kindergeldanspruchs nur für den Rest des Jahres?

Hallo,
m.E. liegt Rückzahlungsverpflichtung vor
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/010_kinderge…
http://www.arbeitsagentur.de/nn_248822/Navigation/ze…
leite ich jedenfalls daraus ab
gruß

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Angenommen ein Student mit befristeten Verträgen arbeitet
nebenher, so dass er im Laufe des Jahres -ab August -
insgesamt mehr als 7680 EUR (Grenzbetrag) verdient.

Hallo,

volle Rückzahlung, wenn ab August auch weiterhin Student! Wenn bspw. im Juli Ende der Ausbildung, dann besteht schon dem Grunde ab August kein KiG Anspruch, dann können Einkünfte ab August auch nicht auf 01-07 zurückwirken. Wenn in allen Monaten Ausbildung vorlag, gelten Jahreseinkünfte.

Mfg vom

showbee