Kindergeldfrage

Hallo,

folgende Situation:

Mutter ist alleinerziehend, erhält Kindergeld für 1 Kind (16 Jahre), das Kind besucht das Gymnasium
Mutter lernt neuen Partner im neuen Bundesland kennen und lieben, die beiden möchten irgendwann vllt zusammen ziehen, wenn Mutter auch einen Job im neuen Bundesland findet und ihren derzeitigen aufgeben kann
Der 16jährige Sohn will aber schon die Schule wechseln und in dem Bundesland vom neuen Partner der Mutter die Schule künftig besuchen – Schule sagt zu und würde ihn also so aufnehmen, während der Schulzeit wäre Kind somit beim neuen Lebenspartner
D.h. Kind wäre montags bis freitags im anderen Bundesland und kommt freitags nachmittags zur Mutter und bleibt bis Montag früh bei ihr

Muss in dem Fall eine Meldung an die Kindergeldkasse erfolgen und ob das Kindergeld dann so weitergezahlt werden würde?

Danke & vG
Tiger

Hallo

Ob eine Meldung erfolgen muss, weiß ich nicht. Ich glaube eher nicht, da das Kind noch nicht erwachsen ist. - Aber ob es jetzt bei der Mutter wohnt oder nicht, ist unerheblich für die Zahlung von Kindergeld. Schließlich muss sie Unterhalt zahlen, wenn das Kind woanders wohnt.

Viele Grüße

… aber wenn die beiden nur vielleicht zusammen ziehen wollen, ich weiß nicht, ob es dann so eine gute Idee ist, wenn der Sohn dann da schon mal hinzieht …

Mit dem Kindergeld hat der teilweise Umzug des Sohnes nix zu tun. Er könnte dort ja auch ein Internat besuchen. Dann würde das Kindergeld ja auch nicht ans Internat gehen. Sondern weiterhin an die Mutter.
Die Bedenken von Simsy_Mone kann ich verstehen, sehe aber auch die andere Seite. Mit 16 Jahren sind manche Menschen reif genug, um solch eine Entscheidung zu treffen. Wenn er das will, würde ich ihn ziehen lassen. Die mütterliche Leine ist ja da, wird nur etwas länger. Also Mut und Zuversicht.