Lass doch mal sehen…
Huhu!
Habe gerade gerechnet und bin auf 1106,60 Euro Fahrkosten bei
der Entfernungspauschale gekommen.
(96 Schultage 21 km Weg + 134 Arbeitstage 7,5km Weg,
nur Hinweg gerechnet)
96 x 10km x 0,36 € = 345,60€
96 x 11km x 0,40 € = 422,40€
134 x 7,5km x 0,36€ = 361,80€
Summe: 1.129,80 €
(für die ersten 10km kannst Du 0,36 € geltend machen, für alles, was drüber ist 0,40 €! - zumindest NOCH)
OK - sind nur 23,80 €, aber vielleicht retten die Dich ja…
Die Fahrtkosten hatte ich aus eigener Tasche gezahlt,
mal Bus,mal Auto, mal Fahrrad…
Das ist egal, seitdem es Entfernungspauschale heißt.
Wie kann ich die nun geltend machen,
denn dann würde ich noch unter die Kindergeldgrenze kommen.
-D
Zunächst mal darfst Du nicht den Fehler machen, zusätzlich auf die 1044 € Pauschale Deine Werbungskosten zu packen! Du bekommst eine Pauschale in Höhe von 1044 €, und alles, was diese übersteigt, musst Du dem Finanzamt glaubhaft erklären. (Ich nehme an, das ist es, was Jaku eigentlich meinte)
Also hier: Nicht 1044,–€, sondern 1129,80€
Aber: Es gibt doch nicht nur die Entfernungspauschale! Zu den Werbungskosten zählen doch auch so wunderbare Dinge wie Ausbildungsmittel (Stifte, Hefte, Bücher, Kopien, etc.), Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften, etc.) oder Bewerbungskosten (irgendwie musst Du ja an Deine Ausbildungsstelle gekommen sein).
Auch immer wieder gern genommen sind die Fahrtkosten für Lerngruppen (Ihr Azubis trefft Euch doch bestimmt so ca. zwei mal die Woche zum lernen, oder? Ihr müsstet nur festhalten, bei wem ihr gelernt habt - wegen den Reisekosten - und was Ihr gelernt habt. Eine Unterschrift aller Beteiligten ist sinnvoll)
Allerdings wäre es bei den anderen Dingen sinnvoll, wenn Du Belege hättest! Bei der Entfernungspauschale brauchst Du diese nicht (fällt ja auch schwer, bei einem Radfahrer).
Sei einfach ein wenig erfinderisch - mehr als ablehnen kann das Arbeitsamt nicht!
Manche Finanz ämter akzeptieren auch Eigenbelege bis zu einer gewissen Grenze (ist Sachbearbeiterabhängig). Ich weiß nicht, wie das mit den Kindergeldzahlstellen ist. Allerdings müssen die auch Bescheide von Lohnsteuererklärungen als Beleg akzeptieren. Hast Du Deine Erklärung schon gemacht?