Kindergeldgrenze---Hilfe!

Hallo,

ich liege mit meinem Ausbildungsgehalt und
einer Halbwaisenrente etwas über der Kindergeldgrenze.

-( Ich habe schon den pauschal Betrag von 1044 abgezogen.

Kann ich von dem Betrag dann nochmal Werbungskosten, wie zum
Beispiel Fahrtkosten abziehen?Fahrt zum Arbeitsplatz+
Schule…) Braucht man dazu Fahrkartenbelege/Tankquittungen?
Und wo muss man das dann angeben?Bei der Familienkasse?
Wenn ich Arbeitsmittel absetzen will, brauch ich wahrscheinlich
dazu auch Belege oder?

Vielen Dank!
Katja

Habe gerade gerechnet und bin auf 1106,60 Euro Fahrkosten bei der Entfernungspauschale gekommen.
(96 Schultage 21 km Weg + 134 Arbeitstage 7,5km Weg,
nur Hinweg gerechnet)
Die Fahrtkosten hatte ich aus eigener Tasche gezahlt,
mal Bus,mal Auto, mal Fahrrad…

Wie kann ich die nun geltend machen,
denn dann würde ich noch unter die Kindergeldgrenze kommen.

-D

Hi,

Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten oder die Pauschale von 1044 EUR abziehen, je nachdem, was höher ist. Beides geht nicht.
Die Pauschale soll nur verhindern, das Du bei Werbungskosten bis zu dieser Höhe jeden Schnipsel an Quittung sammeln musst.

Gruß,
Micha

So ist das falsch!
Hi,

Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten oder die
Pauschale von 1044 EUR abziehen, je nachdem, was höher ist.
Beides geht nicht.

Die Pauschale bekommt jeder - alles was drüber geht musst Du nachweisen (vielmehr: Erklären). § 4, Abs.1 & § 5 EStG

Die Pauschale soll nur verhindern, das Du bei Werbungskosten
bis zu dieser Höhe jeden Schnipsel an Quittung sammeln musst.

Brauchst Du auch bei Werbungskosten - soweit es Fahrtkosten sind - nicht! OK, auch da gibt es Grenzen, aber von denen reden wir hier nicht.

Grüße
Guido

Lass doch mal sehen…
Huhu!

Habe gerade gerechnet und bin auf 1106,60 Euro Fahrkosten bei
der Entfernungspauschale gekommen.
(96 Schultage 21 km Weg + 134 Arbeitstage 7,5km Weg,
nur Hinweg gerechnet)

96 x 10km x 0,36 € = 345,60€
96 x 11km x 0,40 € = 422,40€
134 x 7,5km x 0,36€ = 361,80€

Summe: 1.129,80 €
(für die ersten 10km kannst Du 0,36 € geltend machen, für alles, was drüber ist 0,40 €! - zumindest NOCH)

OK - sind nur 23,80 €, aber vielleicht retten die Dich ja…

Die Fahrtkosten hatte ich aus eigener Tasche gezahlt,
mal Bus,mal Auto, mal Fahrrad…

Das ist egal, seitdem es Entfernungspauschale heißt.

Wie kann ich die nun geltend machen,
denn dann würde ich noch unter die Kindergeldgrenze kommen.

-D

Zunächst mal darfst Du nicht den Fehler machen, zusätzlich auf die 1044 € Pauschale Deine Werbungskosten zu packen! Du bekommst eine Pauschale in Höhe von 1044 €, und alles, was diese übersteigt, musst Du dem Finanzamt glaubhaft erklären. (Ich nehme an, das ist es, was Jaku eigentlich meinte)
Also hier: Nicht 1044,–€, sondern 1129,80€

Aber: Es gibt doch nicht nur die Entfernungspauschale! Zu den Werbungskosten zählen doch auch so wunderbare Dinge wie Ausbildungsmittel (Stifte, Hefte, Bücher, Kopien, etc.), Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften, etc.) oder Bewerbungskosten (irgendwie musst Du ja an Deine Ausbildungsstelle gekommen sein).
Auch immer wieder gern genommen sind die Fahrtkosten für Lerngruppen (Ihr Azubis trefft Euch doch bestimmt so ca. zwei mal die Woche zum lernen, oder? Ihr müsstet nur festhalten, bei wem ihr gelernt habt - wegen den Reisekosten - und was Ihr gelernt habt. Eine Unterschrift aller Beteiligten ist sinnvoll)

Allerdings wäre es bei den anderen Dingen sinnvoll, wenn Du Belege hättest! Bei der Entfernungspauschale brauchst Du diese nicht (fällt ja auch schwer, bei einem Radfahrer).

Sei einfach ein wenig erfinderisch - mehr als ablehnen kann das Arbeitsamt nicht!

Manche Finanz ämter akzeptieren auch Eigenbelege bis zu einer gewissen Grenze (ist Sachbearbeiterabhängig). Ich weiß nicht, wie das mit den Kindergeldzahlstellen ist. Allerdings müssen die auch Bescheide von Lohnsteuererklärungen als Beleg akzeptieren. Hast Du Deine Erklärung schon gemacht?

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Gruß Guido
…den hatte ich vergessen

wieso, Du schreibst doch das selbe???
Hi,

Die Pauschale bekommt jeder - alles was drüber geht musst Du
nachweisen (vielmehr: Erklären). § 4, Abs.1 & § 5 EStG

richtig, aber dann gilt nicht Pauschale + nachgewiesene Kosten sondern Pauschale oder gesamte nachgewiesene Kosten - und nix anderes hab ich geschrieben.

Brauchst Du auch bei Werbungskosten - soweit es Fahrtkosten
sind - nicht!

Stimmt, sofern Du auch da wieder Pauschalen nutzt, wobei wir wieder beim gleichen Prinzip wären. Nach der Fahrtkostenpauschale war aber nun wirklich nicht gefragt.
Wo war also was falsch?
Gruß
Micha

Sorry!
Hi!

Irgendwie habe ich da etwas gelesen, was dort gar nicht so stand!

Tut mir leid! Asche auf mein Haupt - habe wohl zu wenig geschlafen!

Liebe Grüße
guido

schon gut
Hi,

Irgendwie habe ich da etwas gelesen, was dort gar nicht so
stand!

Wem passiert sowas nicht mal - ich war eben nur unschlüssig, was Du wohl meinen könntest.

Asche auf mein Haupt - habe wohl zu wenig
geschlafen!

na denn Gut Nacht! :wink:)

Gruß
Micha